Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

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Anlage E.-) 
GZivilversorgungsschein. 
Dem (Dor- und Familienname, lehte Stellung in einem der Schutgebirte) ist gegenwärtiger Zivil 
Jahren Tagen 
versorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit voo . . . .. 
einer weiteren Dienstzeit bei der Zivilverwaltung 
in den Schutzgebieten (Polizei-, Grenz-, Zollaussichts, 
Stations-, Expeditions- oder Sanitätsdlenst) von 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit vo .. 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienst bei den 
den Staatsbehörden aller Bundesstaaten, 
Reichsbehörden, 
und den Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen 
Staatsangehörigkeit er seit zwei Jahren besitzt, 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Mñ Pf. monatlich. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von 
N. N., den ienr 19 
(Stemvel.) (Behörde, die über den Anspruch auf den 
Jivilwersorgungsschein entschieden hal.) 
Alter. Dahre. 
(Nr . det Zivilversorgungsscheins.) 
in d ice wird der altiven Militär 
l daher der Zivilversorgungsschein mi- 
) oben enoslssne Dienstzeit bei der Zivilverwali 
gztil gleiche Vei einer Gefamidienftzeni “ zeinen 
rotem 29* zußörde? grnt übrigen siehe die Fußnote auf 
400n
	        
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