Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

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verbraucht werden soll und welche Mengen bisher im Tagesdurchschnitt täglich 
verbraucht worden sind. 
Nach Prüfung der Anträge werden den in Abs. 1 genanmen Umer 
nehmungen Magermilch- Bäzugsscheine, die für vier Wechen Geltung haben, zugestellt. 
Sie lauten auf einen oder mehrere Lieferanten und bezeichnen die Menge, die in 
vier Wochen höchstens bezogen werden kann. Die Geschäftsstelle für Milch und 
Fette teilt den Lieferanten die Zuweisung mit, worauf diese eine entsprechende 
Eintragung in ihrer Kundenliste zu machen haben. 
ach Ablauf der Gültigkeit der Bezugsscheine werden von der Geschäfts- 
stelle für Milch und Fette neue Bezugsscheine zugestellt. 
88. 
Die mit Magermilch-Bezugsscheinen versehenen, in § 7, Abs. 1, genoumen 
Unternehmungen haben von allen Umständen, welche eine veränderte Beurteilung 
ihrer Bezugsberechtigung rechtfertigen, der Geschäftsstelle für Milch und Fette unter 
Beifügung ihrer Bezugsscheine sofort Mitteilung zu machen. Ekbeuso sind Anträge 
auf Wechsel der Lieferanten unter Begründung und unter Beifügung des Magermilch= 
Bezugsscheins bei der Geschäftsstelle für Milch und Fette anzubringen, die nach 
Prüfung das Erforderliche veranlaßt. 
§5 9. 
Haushaltungen, deren Vorstand Inhaber von in § 7, Abs. 1, genaunten 
Unternehmungen ist, dürfen von der ihnen für ihre Unternehmung zugebilligten 
Mager= oder Buttermilch für ihren Haushaltsbedarf keinen Gebrauch machen, da für 
sie die Bestimmungen der §§ 2 und 3 Anwendung finden. 
VI. Milchbezug der Kranken und sonstigen Verpflegungsanstalten. 
8 10. 
Kranken= und sonstige Verpflegungsanstalten haben bei der Geschäftsstelle für 
Krankenernährung die Ausstellung von Magermilh- Bezugsscheinen zu beantragen. 
Im übrigen finden die Bestimmungen der §§ 7—9 für ihren Be v 
und Buttermilch sinngemäß Anwendu ing. zug von Boe 
VII. Anzeigepflicht. 
8 11. 
nach § 1 zugetaß enen Milchhändler und Verkaufsstellen haben am 
.%V einnr jeden Woche, erstmalig am Dienstag, den 7 Mär, i 19 die- 
jenigen Mengen an Mager= und Buttermilch, die sie in der jeweils verslossenen 
Woche umgesetzt haben, der Geschäftsst 
firche Gungeseht bal schäftsstelle für Milch und Fette auf Vordrucken
	        
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