Full text: Das Preußische Rechtsbuch. Erster Band. (1)

Vorbemerkung für die Preußischen Ausführungsgesetze zu den Reichsgesetzen. 3 
eine dem Reichsgesetz widersprechende Rechtsregel fände, so wäre diese 
ungültig, obgleich das Ausführungsgesetz jünger ist als das Reichsgesetz. 
Die am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen Ausführungsgesetze 
werden in Artikel eingeteilt, ebenso wie die Einführungsgesetze; die 
Artikel des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesegbäche zerfallen 
wieder in Paragraphen, so daß ein Citat aus demselben beispielsweise 
folgendermaßen lautet: Art. 12 8 3 oder § 3 Art. 12 AG zum BG. 
Da die Ausführungsgesetze, ihrem Zweck, das Reichsgesetz zu er- 
gänzen und das Landesgesetz ihm anzupassen, entsprechend einerseits in 
ihren einzelnen Bestimmungen nicht zusammenhängen, andererseits 
die Kenntnis der Reichsgesetze voraussetzen, können die Erläuterungen 
t ihnen keine in sich abgeschlossene Darstellung geben, müssen auch zur 
equemlichkeit des Lesers und zur Erleichterung des Verständnisses viel- 
fach die Bestimmungen der Reichsgesetze und anderer Landesgesetze 
herangezogen werden. 
1°