Uunmer 232
Kranf und S
rechtigt gelten Kinder bis zum 6. Lebensfahr,
ferner stillende Mütter, schwangere Frauen in
den letzten 3 Monaten und endlich Kranke auf
Grund einer ärztlichen Bescheinigung. Diese Ka.
lteqorien allein haben Anspruch auf Vollmilch.
Aorrzugsberechtigt sind hierüber hinaus noch
Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten
14. Lebensjahr. Wenn also die zuerst genann.
ten 4 Kategorien die ihnen zustehende Menge
Vollmilch erhalten haben und noch eine weitere
Menge zur Verfügung steht, so wird sie in
erster Linie diesen älteren Kindern zugute kommen.
Die diesen letzteren gewährte Menge an
Vollmilch wird aber dem Haushalt auf die
Fettkarte angerechnet. Die gesamte übrige Bevölkerung
kann nur auf Magermilch rechnen.
Das ist das nicht sehr erfreuliche Ergebnis,
bei dem unsere Ernährungspolitik jetzt angelangt.
Der einzige Trost für die Zukunft liegt
darin, daß unser Rindviehbestand in letzter
Zeit eine Junahme zeigt, die allmählich sich
amt in der Milcherzeugung aussprechen muß.
Die Verteilung des Brotaufstriche.
Würzburg, 4. Okt. Wie verlautet, geht
man an den zuständigen Stellen mit dem Gedanken
um, die sämtlichen zuckerhaltigen Brotaufstrichmittel,
wie Marmelade, Honig u. dgl.
auf die einzelnen Bundesstaaten nach einem
Verteilungsschlüssel auszuteilen. Es ist zugleich
beabsichtigt, daß in den cinzelnen Bundesstaaten
eine Nationierung der Brotaufstrichmittel erfol.
gen soll, genau so, wie die Verteilung von
Brot. Fleisch usw. Der Verteilungsschlüssel auf
die einzelnen Bundesstaaten soll abgefaßt werden
vor allem unter Berücssichtigung der Bevöllerungsschichten,
der industriellen und anderweitigen
Beschäftigungsart der Bevöllerung
usw. Die vorbereitenden Maßregeln dürften
in nächster Zeit schon die Oeffentlichkeit be.
äftigen.
baueriices ot erlza
Miesbach, 4. Okt. Die Goldquelle ist noch
nicht versiegt. Es dürftr von Interesse sein,
zu erfahren, daß ein Bauer im Amtsbezirk
Miesbach, und zwar in der Gegend von
Schaftlach, für 2000 Mark Kriegsanleihe gezeichnet
und den Betrag von 2000 Mark bar
in Gold einbezahlt hat.
ngere. Afs versorgungebe.
s#emenunes
Sttzung des Kolleglums
der Gemeindebevollmächtigten der
Stadt Rosenheim.
Amn Mittwoch, den 4. Ollober 1916
vormittags 12 9 Uhr
Anwesend: 22 Mitglieder.
Vorsitzender: G.-B. Finsterwalder.
Fabrikerweiterungsbau M. Beilhack.
Durch einen von Fabrikant M. Beilhack geplanten
Erweiterungsbau seiner Fabrik ist eine
Aeberwölbung des dortigen Baches erforderlich.
Der Magistrat genehmigte diese Ueberwölbung
und setzte eine jährliche Rekognitionsgebuhr
von 50 Mk. dafür fest. M. Beilhack
lrechle in einer Zuschrift an das Kollegium
der Gemeindebevollmächtigten eine Abfindungssumme
von . in Vorschlag. Da dieses
Angebot dem Magistrat noch nicht vorgelegen
hat, beschloß das Kollegium, den Alt zuerst
dim Magistrat zur Verbescheidung hinüberzugeden.
Die Bürgerrechtsgebühren.
Das Arbeitersekretariat Rosenheim übermittelte
seinerzeit dem Stadtmagistrat ein Gesuch
um Neuregelung der Bürgerrechtsgebühren, na-—emlid
auch im Hinblick auf die Kriegsteilnehmer.
In der Folge veranstaltete der Magitrat
eine Umfrage in den verschiedenen
Städten Bayerns, um zu erfahren, wesche
Etellungd man dort dazu eingenommen hat. Die
großen Städte Bayerns, darunter München, haben
die Bürgerrechtsgebühren gonz aufgehoben,
die anderen Städte haben dem Wunsche nach
unentgeltlicher Verleihung des Bürgerrechtes an
die Kriegsteilnehmer mehr oder weniger enisprochen.
In Rosenheim sind die Bürgerrechtsgebühren
letztmals im Jahre 1911 festgesetzt
worden.
Jetzt beschäftigte sich die Kommission ein
gehend mit kier Frage und stellte darüber ein
neues Regulativ fest. Je nach dem Steuerlatz
beginnt darnach die GeFbühr mit 30 Mk.
und fteigt bis auf 95 Mk. Diese S sollen
indelsen nur für Deutsche Geltung haben; für
Ausländer sollen die doppelten Beträge In Anlatz
gebracht werden. Befreit von der Entrichlung
der Bärgerrechtsgebühr sind die Müutgtiever
der Feuerwehr und der Sanitätskolonne
noch 15 fähriger aktiver Dienstzeit, ferner die
Kampsieilnehmer im jetigen Krieg auf Antrag,
wenn sie Jahre in Rosenheim wahnten
und mden sessen fünf Jahien kngenen Frri
h en nichi verurteilt waren. Um eine
wohlwollende Verbescheidung all dieser Anträge
zu gewährleisten, soll deren Erledigung je in
das Cimessen des Stadtmagiltrates geliellt leia.
Roseneimer Angelgen
G.-B. Göpfert bedauerte, das man die Verleihung
des Bürgerrechts an Kriegsteilneymer
abhängig mache von fräheren Siuesen Keinesneswegs
sei es zu bilkigen, dast die Verbesch#idung
in das Ermessen des Stabtmagistrats getellt
werde. Die Verhältnisse #önnten sich amdern,
und es lönnte die niederträchtigste Parleiwittschaft
damit getrieben werden. Wenn ein
Mann sen Leben in die Schanzen schlage, verdienc
er nicht, daß man ihm nachher noch w##,
den Strafen schaue. Die Heeresverwaltung habe
boch auch nicht darauf geschaut.
Der Vorsitzende verweist darauf, daß die
Kommission nur schwere Reate im Auge habe;
leichte Strafen sollten selbstverständlich nicht in
Betracht lommen. ·
v«).:B.Göpfcrtwundcttfich,dußncanhcnle
iibckhauptnochntitfolchenKettenfpmmen
iöiciir.WerthttcfcinLebcneinscljc.habebns
durch alles abverdient. Unbedingt sollte die
unentgeltliche Bürgerrechtsverleihung in Rosenheim
jo gehandhabt weroen wie in einer Reihe
von anderen Städten auch.
H. Ruedorsfer widerspricht dieser Aufsalmung.
Der Magistratsvorstand habe in der
vetr. Kommissionssitzung die entgegenkom—-mendsten
Versicherungen abgegeben. Ganz ohne
weileres werde die Verleihung des Bürgerreihls
wohl nicht gehen. Die Forderung der
zijährigen Ortsanwesenheit entspreche den gesetlichen
Bestimmungen. Im Hinblick auf die
Zusicherung der humansten und loyalsten Behandlung
der Gesuche durch den Magistrat könne
von Ketten sicherlich nicht gesprochen werden.
G.-B. Wendl schließt sich dieser Auffassung
aon. Eine Einschränkung müsse den neuen Bestimmungen
schon eingefügt werden.
G.-B. Schmidt meint, daß es über diese Frage
eigentlich gar keiner Debatte bedürfte. Es jei
selbsrverständlich, daß man sich bei schweren Freiheitsstrafen
vorsehen müsse. Der Magistrat wer-Tde
sicherlich jeden Fall wohlwollend prüfen. Es
frage sich noch, wer Kampfteilnehmer sei und
wer nicht. Darüber gebe der Militärpaß jeweils
dir beste Auskunft, da alle Schlachten darin verzeichnet
wären, an denen der Inhaber teilgenommen
habe. Besser hätte die Bestimmung
Lelleiicht gelautet, wenn man gesagt hätte, das
Bürgerrecht wird jedem Kriegsteilnehmer unentgeltlich
verliehen, der nachweisbar an einem
Kampf teilgenommen hat.
G.-B. Langenegger widerspricht dieser Auslegung
für den Begriff Kampfteilnehmer. Es
ware viel besser, eine derartige Bestimmung in
das neue Statut überhaupt nicht aufzunehmen,
der Magistrat lkönnte es ja selbst erledigen.
Gänzlich hinfällig sei der Unterschied zwischen
Kriegs-- und Kampfteilnehmer. Auch der, welcher
nicht gerade an einer Schlacht teilgenommen
habe, hätte doch sein Leben und seine Gesundheit
geopfert. Es bleibe sich gleich, o# einer
in der Front stehe oder ob er n den Kasernen
dem Vaterlande seine Kraft widme oder
ob er im Transportgebiete seine Gesundheit
opfere. Die unentgeltliche Verleihung des Bürgerrechts
müsse für alle Kriegsteilnehmec frei
ein.
G.-B. Breitenhuber äußert sich ebenfalls gegen
dic neuen Bestimmungen. Sie paßten
überhaupt nicht mehr in unsere Zeit hinein.
Man hätte für diese Frage schon eine freiere
Regelung erwarten dürfen. Wenn man die Bürgerrechtsgebühen
nicht ganz wolle fallen lassen,
so hätte man doch die Steuerabstufungen so
ansetzen können, daß die Mindeststeuersätze frei-Scblieben
wären. Früher schon habe er auf
Härten hingewiesen, welche der bayer. Gesetzgebung
in dieser Hinsicht anhaften, die aber
auch jetzt wieder nicht berücksichtigt worden
wären. Der durch Wegfall der Bürgerrechtsgebuhren
entstehende Ausfall könne nicht grotz
sein, denn es handle sich für gewöhnlich hur
um ein paar hundert Mark. Wenn Rosenheim
daran zu Grunde gehen könnte, dann solle es
lieber gleich zu Grunde gehen. Heute habe die
ganze Frage des Bürgerrechts nur noch problematischen
Wert, deshalb sollte man sich auf die
neuen Beslimmungen nicht versteifen. Zum mindesten
sollte der Zusatz angefügt werden, daß
die Steuerstufen anders geregelt und die Gebuhren
für das Bürgerrecht herabgesetzt werden.
Selbst 30 Mk. seien heute für einen Arbeiter
noch zu viel.
G.-B. Wendl hält die Deutung,, daß unter
Kampfteilnehmer nur der Schlachtteilnehmer zu
verstehen sei, für zu eng gezogen. All, die im
Felde Pehen, verdienen die unentgeltliche Verleihung.
Im übrigen müsse aber eine gewisse
Ordnung Platz greifen.
G.-B. Göpfert wendet sich nochmals gegen
die Einschränkung durch die Freiheitsstrafe. Zur
Verteidigung des Landes sei die Strafe kein
Hmdernis, wenn aber der Mann wieder nach
Hause komme, rechne man sie ihm an. Darin
liege ein Widerspruch, den die Heeresleitung
nicht kenne. Die Folgen, welche bei einseitiger
Behandlung der Frage lommen müßten, würden
nicht ausbleiben.
3 Schmidt au ven Standbunk
daß von einseitiger andlung keine Rede sein
tönne. In ähnlichem Sinne äußert sich 4#
G. B. uer; wer Rechte habe, habe auch
Pflichten zu tragen.
G.-B. Geistaller meint, wenn man das Bürgerrecht
nur den achtteikehmern unentgelt-
lich verleihen wolle, würde man es ei i
mur den Toten geben, denn gar niele Sa
die mitkämpfen, würden bedauerlicherweise nicht
mehr zurückkehren. Deshalb sei oiese Definition
nicht billig. Auch im Transportgebiet seien
schon viele des Heldentodes geslorben, ohne
selbst an einer Schlacht teilgenommen zu haben
Er schticße sich ganz der Meinung des G.-B.
Breitenhuber an, aus Gründen der Bllligkeit
und der Gerechtigteit.
G.-B. Schrettenseger glaubt, daß in der Niederschrift
der Kommission der Beschluß nicht
rollinhaltlich niedergelegt sei. Oeshalb sei es
das beste, die Frage der Kommission zurückzuverweisen.
Auch G.-B. Ruedorffer macht darauf
aufmerksam, daß offenbar in 8 2 der neuen
Bestimmungen in der Niederschrift ein Lapfus
unterlaufen sei. G.-B. Breitenhuber slimmt dem
Antrag des G.-B. Schrettenseger zu, weil durch
eine nochmalige Beratung die heute geäußerten
Bedenken, namentlich auch ͤn Bezug auf die
Steuersätze beseitigt werden könnten. Äuch G. B.
Huber (Kaiserstraße) äußert sich für Zurückverweisung
an die Kommission, dam könnten
rerschiedene der heute geäußerten Bedenlen
beseiligt werden.
Das Kollegium beschloß dann einstimmig, die
Frage nochmals an die Kommission zurückzuverweisen.
FEaichnachricht
Rosenheim, 5. Okt.
Auf dem Felde der Ehre gefallen:
Joseph Walther, Lehrer aus Rosenheim, Vizeseldwebel
und Offiziersaspirant im 15. Inf.=Reg.;
Joserh Mayer, Steiner aus Anker bei
Roßholzen, Soldat im 3. Inf.-Reg.: Gevcg
RNappel, Huberbauerssohn aus Östadt am
Chiemsee, Soldat im Inf.-Leib Ren.; Philipp
Giessibl, Söldnerbauerssohn aus Hausmehring
bei Esselsing, Soldat im 16. Res., Jaf. Reg.;
Joseph Renner aus Bad Aibling, früher Bäder
in Neubeuern; Jollunn Roß. Oekonom aus
Wimpasing bei Ampfing, Soldat im 16. Jof.=Reg.;
Emilian Zech aus Oberberglkirchen, Vizewachtmeister
im 12. Feld--Art. Reg., Inhuber
des Eisernen Kreuzes 2. Klasse und des M.
literverdienstkreuzes 3. Kl. mit der Krone und
mit Schwertern.
Auszeichnung. Der Geldzähier der Kgl.
Filialbank Franz Taver Lenz, Schirrmeister im
Artilleriedepot Ingolstadt, erhielt das Militärverdienstlreuz
2. Kl. mit Schwertern.
Tie Besuchsverhältuisse an unseren
Mittelschulen haben sich in den Kriegsjahren
gut entwickelt. Fast durchwegs ist eine
Sleigerung der Schüierzahl zu verzeichnen. Das
GEnmnasium zählt im laufenden Schuljahr 199
Schüler gegen 198 im letzten Jahre und 207
vor zwei Jahren. Die Realschule besuchen heuer
391 Schüler gugen 370 bezw. 331 in den zwei
voraufgegangenen Jahren. Die Präparandenschule
wird in diesem Jahre von 75 Schilern
besucht gegen 62 im letzten und 55 vor zwei
Jahren. Die höhere Mädchenschule zählt 237
Echutc#innen gegen 233 bezw. 222. Den neuen
ersten Kurs der Mädchenmittelschule besuchen 30
Schulerinnen. Das Gymnasialpensionat zählt 45
Ganz= und 9 Halbzöglinge gegen 53 und 7 im
letzten Jahre und 45 uno 5 vor zwei Jahren.
Im Realschulpenfionat sind 106 Ganz= und 10
Haibzöglinge heuer untergebracht; im vorigen
Johre waren es 98 bezw. 13. vor zwei Jahren
82 beer. 10. Im Pensionat der Mädchenschule
betugt die Zahl der Ganzzöglinge heuer 345;
Halbzöglinge sind es 25. Im letzten Schuljahr
betrug ihre Zahl 50 bezw. 25, vor 2 Jahren
be:w. 14. Diese günstige Fortentwick.ung
trotz des Krieges wrrd sicherlich allgemein sehr
begrüß werden.
Der kath. Frauenbund beginnt seine
Vcreinstätigleit mit einem Vortrag uber:
„Kricgsarbeit und Friedensaussicht“. Referent
ist HH. Dr. Meßmer aus München. Es wird erwartel,
daß die Mitglieder, sowie die Jugendadteilung
sich vollzählig zu diesem interessanlten
Abend einfinden, um mit neuem Eifer an
die Aufgabe des Vereins heranzutreten: Sozialer
Wirlen auf katholischer Hrundlage.
Verein „Maria Stella“. Am 3. Okt.
and die Monatsversammlung obigen Vereins
statt. Der Besuch war äuherst gut. Der Präses,
H. Stadtkaplan Schönlinner, begrüßt: die Erschienenen
und gab auch bekannt, daß zur Erinnerung
an die Gründung des Vereins am
22. Okt., morgens 6 Uhr, während der heiligen
Messe Generalkommunion in der Stadtpfarrkirche
stattfindet. Am gleichen Tage, nachmittags
5—7 Uhr, ist die erste Zwischenversammlung,
welche künftig jeden 3. Sonntag stattfindet.
Dabei wird, wenn auch infolge der jeizigen
Zeit in nur ganz bescheidener Weise, das
Stiftungsfest gefeiert. Der Beginn des Minter-Putzkurses
ist auf Mittwoch, den 1. Okt.,
sestgesetzt. HH#. Stadtkaplan Jäger hielt dann
einen Bortrag über die Seeschlacht am Skagerrak.
Redner ließ uns in einem Nückblick
vorerst frühere Seeschkachten schauen und gab
dann ein vortreffliches Bild über Ararikt, Verlauf
und Ausgang der letzten Seeschlacht. Die
Ausführungen waren so gut gezeichnet, daß sich
die Jubörer einen anschaulichen Begriff machen
konnten über die Lage und Bewegungen
sowohl unserer als auch der feindlichen Flott#
wäöhrend des SZampfes. Starker Beifall be-Freitag,
0. Oktober 1016
lohnte den Redner für das interessante u. lehrreiche
Referat. Große Freude bereitete die
Ausnahme von 12 neuen Mitgliedern. Die nächste
Versammlung findet am 7. November statt.
Herabsetzung der Bierpreise. Jei#
der Staatsregierung haben nach der „Frän#ischen
Tagespost“ in der vorigen Woche Besprechungen
mit Brauereibesitzern stattgesunden, wobei
auch über die Bierpreise verhandelt wurve.
Von den meisten Brauereibesitzern wurde angesichts
der geringeren Stammwürze, die vie
Biere jetzt enthalten, eine Herabsehung des
Preises um 2 Mark pro Hekkoliter angemessen
erachtet, wenn das Malzkontingent nicht weiter
herabgesetzt wird. Nur ein Fürther Grohbierbrauer
soll widersprochen haben mit dem Hinweis,
daß die Bierpreiserhöhung von den Konsumenten
ohne jede Erregung und ohne Widerspruch
hingenommen wurde.
Der in Schliersee verhaftete Bank,
lassier Sauter, der in einem Mannheimer
Bankhaus 520000 Mark unterschiug und durchging,
hat mit seiner Geliedten in der letzten
Woche auch unsere Gegend mit seinem Besuche
Uehrt. Die beiden hielten sich zurze Zeit ir
Munchen auf, von wo aus sie bann einen Aussing
in das Gebirge machten, und sich
daun der Reihe nach in Brannenburg, Oberaudorf,
Bayrischzell, und Schliersee vergnügten.
Sauter trug bei seiner Verhaftung in Schliersee
von dem unterschlagenen iHelde nur 7000
Mark bei sich, doch konnte, wie woch berichtet
wird, der größte Teil des unterschlagenen Gelder
auswärts aufgefunden und beigebrucht weren.
Lagerung von Kartosseln in den
Hauohaltungen.
Der Stadtmagistrat erließ unterm 26. o.
Mts. eine Bekanntmachung über die Regelung
der Kartoffelwersorgung für die Wintermonate.
Darnach werden sich viele Familien entschließen,
ihren Bedarf selbst einzulagern. Deshalb machen
wir. im nachstehenden auf ein Merkblatt über
Ausbewahrung und Pflege von Kartoffeln in
den Saustaltungen ganz besonders aufmertsam.
I1. Stohe und werfe die Kartoffeln nicht, denn
lede Druchstelle gibt leicht Anlaß zur Fäulnis.
2. Richte dich ein, daß du mit der dir zuge
teilten Menge bis zur nächsten Ernte auskommtt.
Schölc die Kartoffeln dünn, dem dicht uUnter
der Schale sitzt der größte Nährwert. Wäyks
zum taglichen Gebrauch nicht stets die besten
aus, sondern umgekehrt, denn die dicksten und
schönften Kartoffeln halten sich am längsten.
3. Besichtige die Kartoffeln jede Woche mindestens
einmal Lründlich und scheide diesjenigen
zum alsbalbigen. Gebrauch aus, die Anzeichen des
lommenden Verderbens zeigen.
4. Lee die Kartoffeln
sondern in niedrige mit
Kisten (Eierkisten) damit sie nicht zu lagern
und rundum von der Luft bespült werden
lönnen. Lege einige Querhölzer unter die Kiste
Reicht eine derartige Kiste nicht ans, so lege auch
Querhohzer auf diese und stelle noch eine weitere
Kiste auf sie und nach Bedarf noch mehrere
in gleicher Weise. Durch diese Aukstupelung
verlierst du auch wenig Raum. In grohen,
festen Kisten ersticeen die Kartpffeln.
5. Hast du Platz genug, um die Kartoffein
auf ben Kellerboden zu lagern, so lege in einem
Abitand von 2—3 Zentimeter verlegte Kistenbretter
unter, stelle solche auch an die Miunde.
Stroh als Unterlage ist nicht zu empfehlen.
Schichte die Huartoffeln nicht höher als 50 Zentineter
auf.
6. Sorge für eine gute Durchlũftung des Kellers,
halte an warmen Tagen das Fenster
—
.. se,
Et bine
ot-R
n
dauern? (röffnet, im Winter öffne es nur an
stostfreien Stunden in der Mittagszeit.
7. Halle das Tageslicht von den Kartoffeln
leirn, denn es fördert das Auskeimen der Karloffeln;
dringt das Tageslicht ein und du mabt
lüften, so hänge einen losen Lappen vor das
geöffnete Fenster.
8. Sorge dafür, daß die Temperatur in
deinem Kartoffelkeller nicht unter — 3 Grad
sinkt vud nicht über 12 Grad Celsius steigt:
linte dir deshalb einen Thermometer in deinen
eller.
9. Zeigen die Kartoffeln keine VeränderunlniSer=
so lasse sie ruhig liegen. Treten
schemungen auf, so lese die kranken Kuollen aus.
Keimen die Kartoffein, so lasse die Keime micht
weiterrecchsen, vielmehr entferne sie behutsam.,
deimm das Auskeimen geschieht auf Kosten des
in der Knolle enthaltenen Nährstoffes und
Ceschmackes. Bei dem Auslesen und dem Entkeimen
schichte die Kartoffeln um.
. Zeigen sich beim
10 Kochen schwarze Kartoffeln,
so wirf sie nicht fort, gieße vielmehr- #
ihrem Carwerden dem r einen I
EisigzmdieichwatzenAchtsamklikkenf
oamyohuedahdetGel der Kartoffel
lich verichlechtert hat.
Wetterdericht für Freitag den 6. Oktober 101
Unbeständig, zeitweise Aegen.
—