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Für die Dispensation eines einfachen Arzneimittels, bei welcher die Verwendung
eines Gefässes nicht stattfindet. ikr.
b) Für die Mengung und Division von Pulvern oder, was gleichviel ist, für
die Darstellung eines Pulvers in vervielfältigter Dosis wird, einschließlich
der Mengung, Ausfertigung und Signirung, berechnet
bis auf 12 Stück für jedes Stück kr.
über 12 Stück für je weitere 3 Stückk 2 k-#.
Wenn Wachskapseln vorgeschrieben oder wesentlich erfordert sind, so wird der
Ansatz um den vierten Theil erhöht.
c) Für die Mengung und Division von Species oder groben Pulvern, mit Ausfertigung
und Signirung, findet die gleiche Anrechnung wie für dirddirte
Pulver (s. oben bh) statt.
1) Für die Bereitung von Pillen, nämlich die Mengung und Formation derselben
mit Einschluß der Bestreuung mit Sem. I##pl. oder einem Pulver
von ähnlichem Werth und mit Einschluß der Ausfertigung und Signirung
wird berechnet
bis zu 30 Pillen ( kr.
über 30 Pillen bis zu 120 u für! je weitere
30 Pillen .2 kr.
über 120 Pillen für je weitere z0 Pillen. . Ukr.
e) Für die Bereitung einer Salbe durch Schmelzen,
einschließlich der Mengung und r!se bis
zu einer Unze. . .. . 6 kr.
für jede weitere Unze bis; zu uUnzen kr.
für jedes weitere halbe Pfund u . 2fr.
1) Für die Mischung von Pflastern durch Schmelzen
oder Malaxiren
bis zu 2 Ungen ( kr.
für jede weitere Unze bis zu 6 Unzen .. Ikr.
für jedes weitere halbe Pfund .. . . 2kr.