Full text: König Albert von Sachsen von Johann Georg, Herzog zu Sachsen.

Denkschrift Alberts über die Verreichlichung der Eisenbahnen. 247 
  
kein Einheitsstaat sein wird, ist seine Sache das Verkündigen 
von Gesetzen über die Materien, welche zu seiner Kompetenz 
gehören, sowie das Necht, die richtige Ausführung derselben 
seitens der Einzelstaaten zu überwachen, nicht aber, die 
letzteren selbst in seine Hand zu nehmen, mit einem Wort, 
das Reich soll nicht verwalten, wo es bis jetzt der Fall, 
Post, Telegraphie, Reichseisenbahnen in den Keichslanden, 
so sind es Ausnahmen, die sich zufällig gemacht, gar nicht im 
Geist der Reichsverfaßung liegen. Das neue Project ist ein 
grober Eingriff in die Prinzipien der letzteren. 
B. Besonderes. 
Die Organisation der NReichsbehörden hindert aber noch 
besonders derartige Pläne. Eine Person, der Keichs- 
kanzler, ist bis jetzt für alles verantwortlich, was das Reich 
auszuführen hat, soll noch dazu die Verantwortlichkeit für 
sämtliche Eisenbahnen bekommen. Also wird sie illusorisch, 
eine Anderung der Organisation bei der Art des Fürsten B. 
unmöglich, doch wird das Ganze etwas monströses werden 
(das nächste nicht zu entziffern), und einer solchen werden die 
wichtigsten materiellen Interessen anheimgegeben, von ihr 
hängen die Begünstigung oder Benachtheiligung ganzer 
Zweige der Industrie und des Handels (ab), eine faktisch un- 
verantwortliche Behörde. Aur die großen Unternehmungen 
fänden Hilfe. Vide Post und Telegraphie. 
In finanzieller Beziehung ist das Project nicht minder 
gefährlich. Das NReich übernähme eine Schuldenlast von 
mehreren Milliarden für zum Thbeil sehr zweifelhafte Werthe. 
Welche neuen Schwindel werden mit dieser Sache beginnen, 
nachdem wir kaum über die französischen weg sind. 
Noch ließe sich dieser Punkt beßer gestalten, hätten wir nur 
überhaupt Vertrauen in die jetzige Reichsbehörde. Bei der 
seitens derselben entwickelten Ungeschicklichkeit in allen mate- 
riellen Fragen wäre das schlimmste zu gewärtigen. Ich 
brauche bloß an die Bankfrage, Münzgesetz u. s. w. zu er-
	        
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