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Verein bildenden Staaten, — namentlich: des Großherzogthumes Sachsen, der
Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und
Gotha, der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen,
Reuß-Greitz, Reuß-Schleitz und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, — des
Herzogthumes Braunschweig, des Herzogthumes Nassau und der freien Stadt
Frankfurt einerseits, und
Seine Majestät der König der Niederlande andererseits,
von dem Wunsche beseelt, den Handelsbeziehungen zwischen den Staaten des
Zollvereines und den Niederlanden eine größere Ausdehnung zu geben, sind
übereingekommen, Unterhandlungen zu eröffnen, und haben zu dem Ende zu
Bevollmächtigten ernannt, nämlich:
Seine Majestät der König von Preußen:
den Grafen v. Königsmarck, Allerhöchstihren wirklichen Geheimrath,
Erbhofmeister, Kammerherrn, Ritter des rothen Adler-Ordens
zweiter Klasse mit dem Stern und des Preußischen St. Johanniter-Ordens,
Großkreuz des Ordens der Eichenkrone, kc. 2c.,
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister bei Seiner Majestät dem Könige der Niederlande,
und
Seine Majestät der König der Niederlande:
den Herrn Hermann van Sonsbeeck, Ritter des Niederländischen
Löwenordens, Großkreuz des Schwedischen Nordstern-Ordens,
Großkreuz des Sardinischen St. Mauritius= und Lazarus-Ordens,
Großkreuz des Griechischen Erlöser-Ordens, Allerhöchstihren Minister
der auswärtigen Angelegenheiten;
den Herrn Peter Philipp van Bosse, Kommandeur des Niederländischen
Löwen-Ordens, Nitter des Russischen St. Annen-Ordens
zweiter Klasse, Großkreuz des Sardinischen St. Mauritius= und Lazarus-Ordens,
Allerhöchstihren Finanz-Minister, und
den Herrn Carl Ferdinand Pahud, Ritter des Niederländischen
Löwen-Ordens, Allerhöchstihren Minister der Kolonien,
welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht, und solche in guter und gehöriger
Form befunden haben, über nachstehende Artikel übereingekommen sind.
Artikel 1.
Die Schiffe des Zollvereines, welche mit Ballast oder beladen in die Häfen
der Niederlande einlaufen oder aus diesen auslaufen, und umgekehrt die