Geburt des Prinzen Georg. Brief Caprivis. 303
in Rom befragt, ein Beweis, wie wenig Werth er auf die
Mission legte.“
In diesem Frühjahr hat auch ein Briefaustausch zwischen
dem König und dem Reichskanzler von Caprivi stattgefunden,
der durch den Rücktritt des letzteren vom preußischen Minister-
präsidentenposten hervorgerufen wurde. Ob sich der Brief des
Königs erhalten hat, weiß ich nicht. Aber den Caprivis kann
ich hier mitteilen. Er lautet: „Eure Mojestät haben mich
durch das überaus gnädige Schreiben vom gestrigen Tage auf
das höchste erfreut und wollen mir huldvollst gestatten, meinem
allerunterthänigsten Dank Ausdruck zu geben. Wenn mir
etwas den Muth zu dem Versuche, den Pflichten meines
Neichsamtes weiter nachzukommen, geben kann, ist es die
Hoffnung, daß ich in meinem redlichen Bestreben, auch ferner
Eurer Majestät nachsichtiges Vertrauen zu verdienen, nicht
Schiffbruch leiden werde. Die Frage, welche in ihrer Be-
deutung nunmehr hervortreten wird, ist die Heeresverstärkung.
S. M. der Kaiser haben sich zu meiner Freude neuerlich einem
Entgegenkommen bezüglich der Dienstzeit geneigter gezeigt.
Das Preußische Kriegsministerium arbeitet in der Nichtung,
zu dreijähriger Dienstzeit gesetzlich verpflichtet zu bleiben,
faktisch aber die zweijährige zu erhalten. Ob der Reichstag,
welchem eine Kontrolle hierüber im Etatsgesetz ermöglicht
werden soll, darauf eingehen wird, läßt sich zur Zeit nicht
übersehen. Es würde, auch von allgemeinerem Standpunkt
aus, nach meinem unmaßgeblichen Dafürhalten erforderlich
sein, zunächst abzuwarten, wie die Partei-Verhältniße sich
weiter entwickeln werden. Vielleicht wird der bevorstehende
Schluß des Neichstages dazu beitragen, Ruhe in die Ge-
müther kommen zu laßen.“ In dieser Zeit begann auch die
Lippesche Frage zu spielen, die später den König so sehr be-
schäftigte. Bekanntlich wurde ihm das Schiedsgericht über die
Frage, ob der Graf Ernst Lippe zur Negentschaft berechtigt sei
oder nicht, übertragen. Die Sache gog sich lange Zeit hin.
Schließlich entschied sich der König 1897 nach reiflicher Prü-