Full text: König Albert von Sachsen von Johann Georg, Herzog zu Sachsen.

Tod des Prinzen Ernst. Plan, in österr. Dienst zu treten. 35 
  
Seit dem Jahre 1816 spielte ein Plan, den Johann bis 
1818 im Auge behielt und dann, durch die politischen Ver- 
hältnisse veranlaßt, endlich ganz ausgab. Es war der Gedanke, 
daß sein Sohn in österreichischen Dienst treten solle. In 
seinen Erinnerungen schreibt er: „Meine Absicht ging auf 
den österreichischen Dienst, namentlich auf die Garnison Wai- 
land, wo unter Nadetzky damals etwas zu lernen war.“ Dieser 
Gedanke mit Mailand scheint nicht der ursprüngliche ge- 
wesen zu sein. Wenigstens sagt er in dem Briefe, den er 
1816 an den sächsischen Gesandten von Koenneritz in Wien 
richtete, nichts davon. Aus dem Briefe, der mir freilich nur 
im Konzept vorliegt, möchte ich einiges hier anführen. Er 
schreibt zunächst: 
„Sprach Ihnen vorläufig von meinem Plan, meinen ältesten 
Sohn auf einige Zeit in den österreichischen Dienst treten 
zu lassen. Dieser Plan ist seitdem zum Entschluß geworden 
und hat auch vorläufig die Genehmigung Seiner MWajestät 
des Königs erlangt. Meine Absicht würde in der Hauptsache 
dahin gehen, von künftigem Herbst an auf 1½ Jahr meinen 
Sohn dorthin gehen zu lassen. Dabei kommt mir jedoch, 
wie Sie leicht begreifen, auf den Ort wo und die Persönlich- 
keit unter und mit welcher er diese seine Dienstzeit ver- 
bringen soll, vieles, ja alles an. Lieber als unter nach- 
teiligen Verhältnissen werde ich ihn gar nicht eintreten lassen 
und einen anderen Bildungsgang aufsuchen.“ Er bittet 
Koenneritz um Auskunft, damit für alles weitere eine feste 
Basis gewonnen werde. Die erste Frage sei die Wahl der 
Waffengattung. Ton und gesellige Form sprächen am meisten 
für die Kavallerie, dagegen, daß sie meist in kleinen Orten 
und zerstreut liege. Vielleicht gelänge es, einen geeigneten 
Ort zu finden. Eine weitere Frage sei die Persönlichkeit. 
Es käme darauf an, daß der Führer ein Mann sei, bei dem 
in militärischer Beziehung etwas zu lernen sei, der aber auch 
in Rücksicht auf seine sittlichen und religiösen Grundsätze die 
Gewähr biete, daß er vorteilhaft auf ihn einwirken werde.
	        
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