12 Einleitung.
die substantiellen Ideen für leztere in rechtswissen-
schaftlicher Entwickelung niedergelegt sind.
Allerdings haben in dieser Beziehung die Ereignisse
der Jahre 1866 und 1870 eine erhebliche Veränderung
hervorgebracht. Zunächst hat in der Gründung des Nord-
deutschen Bundes und weiter des Deutschen Reichs ein
grosser Theil staatsrechtlichen Stoffes eine für sein Gebiet
formell gemeinrechtliche Gestaltung gewonnen, und bei
der Produktivität seiner in umfassender Kompetenz wir-
kenden gesetzgebenden Gewalt ist eine stetige Vermeh-
rung dieses Stoffes zu erwarten. Unverkennbar aber hat
die neue Reichsgewalt zugleich über ihre Kompetenz-
gränze hinaus gewirkt, indem sie in mannichfacher Weise
die Erzeugung neuen materiell gemeinsamen öffentlichen
Rechts in den einzelnen Bundesstaaten hervorgerufen hat.
Die hierdurch veranlasste Entwickelung ist noch so
wenig abgeschlossen, dass die Gegenwart recht eigentlich
den Charakter einer Uebergangsperiode an sich trägt.
Entstehung staatsrechtlicher Rechtssätze,
Rechtsinstitute und Rechte.
8. 6.
Die Bedeutung des Staatsrechts als fundamentaler
Rechtsordnung lässt es als natürlich und wünschenswerth
erscheinen, dass wenigstens seine Hauptsätze die Form
5 Literatur des deutschen Staatsrechts. Die vollstän-
digste UebersichtgebenR.v.Mohl, die Geschichteund Literatur der
Staatswissenschaften 2.Bd. (1856) S.286flg., und Schulze, Einlei-
tung in das deutsche Staatsrecht 2. Aufl. (1867) S. 44 fig. Vorzugs-
weise berücksichtigt werden im Folgenden: Zachariae, deutsches
Staats- und Bundesrecht 3. Aufl. 2 Bde 1866 und 1867, Zöpfl,
Grundsätze des allgemeinen und deutschen Staatsrechts 4. Aufl.