Full text: Grundzüge des Deutschen Staatsrechts.

Vorrede zur dritten Auflage. 
en 
Mehrfach war mir der Wunsch ausgesprochen 
worden, ich möchte das vorliegende Buch, nachdem es 
in der zweiten Auflage vergriffen, der juristischen Litera- 
tur von Neuem durch Veranstaltung einer dritten Auf- 
lage zuführen. Wenn ich mich nun entschloss, diesem 
Wunsche entgegen zu kommen, so konnte ich diess frei- 
lich nicht anders, als indem ich mich auf eine Revision 
des Buches und auf Herstellung des Einklangs seines 
Inhalts mit den gegenwärtigen staatsrechtlichen Ver- 
hältnissen unseres Vaterlands beschränkte. An eine 
Erweiterung seiner Anlage, nach der es nur die Grund- 
begriffe und den systematischen Zusammenhang des 
Staatsrechts in klaren Conturen zu geben bestimmt war, 
konnte ich nicht denken. Insbesondere musste ich auch 
darauf verzichten, .es zur Aufnahme einer selbständigen 
Behandlung des Rechts des Deutschen Reichs zu er- 
weitern, was mir aber ın der That nicht schwer werden 
konnte, da unsere Literatur nunmehr in dem Werke von 
Laband' eine vorzügliche Bearbeitung dieses Gegen- 
stands erhalten hat. 
‚Dresden, im Januar 1880.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.