Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  209  —

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(Nr.  10541.)  Gesetz,  betreffend  die  Gründung  neuer  Ansiedlungen  in  den  Provinzen  Ostpreußen,
  Westpreußen,  Brandenburg,  Pommern,  Posen,  Schlesien,  Sachsen
und  Westfalen.  Vom  10.  August  1904.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  re.

verordnen  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtags  Unserer  Monarchie  für
die  Provinzen  Ostpreußen,  Westpreußen,  Brandenburg,  Pommern,  Posen,
Schlesien,  Sachsen  und  Westfalen,  was  folgt:

 

Artikel  I.

Der  Abschnitt  II  des  Gesetzes,  betreffend  die  Verteilung  der  öffentlichen
Lasten  bei  Grundstücksteilungen  und  die  Gründung  neuer  Ansiedlungen  in  den
Provinzen  Preußen,  Brandenburg,  Pommern,  Posen,  Schlesien,  Sachsen  und
Westfalen,  vom  25.  August  1876  —  Gesetz-Samml.  S.  405  —  (Gründung
neuer  Ansiedlungen)  erhält  unter  Berücksichtigung  des  Ergänzungsgesetzes  vom
16.  September  1899  (Gesetz-Samml.  S.  497)  nachstehende  Fassung:

/l13.

Wer  außerhalb  einer  im  Zusammenhange  gebauten  Ortschaft  ein  Wohnhaus
  errichten  oder  ein  vorhandenes  Gebäude  zum  Wohnhaus  einrichten  will,
bedarf  einer  vom  Kreisausschuß,  in  Stadtkreisen  von  der  Ortspolizeibehörde  zu
erteilenden  Ansiedlungsgenehmigung.  Vor  deren  Aushändigung  darf  die  polizeiliche
  Bauerlaubnis  nicht  erteilt  werden.

Die  Ansiedlungsgenehmigung  ist  nicht  erforderlich  für  Wohnhäuser,  die  in
den  Grenzen  eines  nach  dem  Gesetze,  betreffend  die  Anlegung  und  Veränderung
von  Straßen  und  Plätzen  in  Städten  und  ländlichen  Ortschaften,  vom  2.  Juli  1875
(Gesetz=  Samml.  S.  561)  festgestellten  Bebauungsplans  oder  die  auf  einem  bereits
bebauten  Grundstück  im  Zusammenhange  mit  bewohnten  Gebäuden  errichtet  oder
eingerichtet  werden  sollen.

Gesetz.  Samml.  1904.  (Nr.  10541.)  47

Ausgegeben  zu  Berlin  den  25.  August  1904.