RECHTE AN FREMDEN SACHEN (REP. S. 80—86) 187
383. Wann endet die Lehnsvormundschaft?
384. In welchen Fällen findet Sonderung des Lehns
vom Allod statt?
385. Nach welchen Grundsätzen wird das Lehen vom
Allod gesondert?
386. Was versteht man unter Lehnsschulden ?
387. Wie werden die Lehnsschulden eingetheilt?
388. Welche Lehnsschulden sind gesetzliche?
389. Welche Verwendungen auf das Lehnsobjekt begründen
absolute Lehnsschuld ?
390. Welche rechtliche Natur hat die aus Lehnsschulden
entspringende Klage?
391. Was versteht man unter Lehnsstamm?
392. Wie entsteht der Lehnsstamm und in welchen
Formen kommt er vor?
393. Aus welchen Gründen endet das Lehnsverhältniss
für alle Lehnspersonen?
394. Was versteht man unter Konsolidation und wann
tritt sie beispielsweise ein?
395. Wann liegt Quasifelonie vor und welche Folgen
hat sie?
396. Was versteht man unter Appropriation und wann
tritt sie ein?
397. Was bestimmt das B. G. B. über Lehen?
398. Wie hatten sich im Mittelalter die Besitzverhältnisse
an Bauerngütern gestaltet?
400. Welche Arten von Bauerngütern kennt das heutige
Recht?
401. Wie unterscheidet sich das Erblehen vom eigentlichen
Lehen?
402. Welche Rechtsverhältnisse bestehen beim Kolonat?