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Berücksichtigung des Sektionsbefundes zu geben.
Scheidet die dem Kandidaten überwiesene Wöch-
nerin vor Ablauf der vier Tage aus der Be-
handlung aus, so bestimmt der Examinator, ob
der Kandidat eine andere Wöchnerin zu über-
nehmen hat.
Während dieser Zeit hat der Kandidat vor demselben
Examinator noch seine Fähigkeit in der Diagnose, Prognose
und Behandlung der Schwangerschaft und des Wochenbetts
zu bekunden und in einer mündlichen Prüfung an Kranken
nachzuweisen, daß er die für einen praktischen Arzt er-
forderlichen Kenntnisse in der Erkennung und Behandlung
der Frauenkrankheiten besitzt.
8 42.
In dem zweitenTeile der geburtshilflich-gynäkologischen
Prüfung hat der Kandidat in einem besonderen Termin in
Gegenwart beider Examinatoren seine Bekanntschaft mit
denjenigenÖperationen nachzuweisen, welche wissenschaftlich
anerkannt sind; sodann am Phantom die Diagnose ver-
schiedener regelwidriger Kindeslagen zu stellen, die Ent-
bindung durch die Wendung auszuführen und seine Fertig-
keit im Gebrauche der Zange darzulegen.
8 43.
Dem dirigierenden Arzte steht es beim Mangel an Ge-
bärenden oder Kranken in der Anstalt frei, solche aus der
poliklinischen Praxis zur Prüfung heranzuziehen. Die
Ueberweisung derselben Gebärenden zur Prüfung (zu $ 41
Abs. la) für zwei oder mehrere Kandidaten ist in keinem
Falle gestattet.
8 44.
V. Die Prüfung in der Augenheilkunde wird von
einem Examinator in der Augenabteilung eines größeren
Krankenhauses oder in einer Universitätsklinik oder an
Kranken der Poliklinik abgehalten und ist in drei Tagen
zu erledigen.
In Gegenwart des Examinators hat der Kandidat einen
Augenkranken zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und
Prognose des Falles sowie den Heilplan festzustellen, den
Befund sofort in ein von dem Examinator gegenzuzeichnendes
Protokoll aufzunehmen und noch an demselben Tage zu
Hause über den Krankheitsfall einen Bericht anzufertigen,
welcher, mit Datum und Namensunterschrift versehen, am
nächsten Morgen dem Examinator zu übergeben ist. Sodann
hat er den Kranken zwei Tage hindurch unter Aufsicht