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des Examinators zu behandeln und in einer mündlichen
Prüfung auch an anderen Fällen nachzuweisen, daß er die
für einen praktischen Arzt erforderlichen Kenntnisse in
der Augenheilkunde besitzt, sowie sich mit dem Gebrauche
des Augenspiegels vertraut gemacht hat.
8 45.
VI. Die Prüfung in der Irrenheilkunde wird von einem
Examinator in der Irrenabteilung eines größeren Kranken-
hauses oder in einer Universitätsklinik abgehalten und ist
an einem Tage zu erledigen.
In Gegenwart des Examinators hat der Kandidat einen
Geisteskranken zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose
und Prognose des Falles sowie den Heilplan festzustellen,
den Befund sofort in ein von dem Examinator gegenzu-
zeichnendes Protokoll aufzunehmen und hierauf in einer
mündlichen Prüfung auch an anderen Kranken nachzuweisen,
daß er die für einen praktischen Arzt erforderlichen Kennt-
nisse in der Irrenheilkunde besitzt.
8 46.
VII. Die hygienische Prüfung ist eine mündliche; sie
wird von einem Examinator abgehalten und ist in einem
Tage zu erledigen.
In derselben hat der Kandidat nachzuweisen, daß er
sich die für einen praktischen Arzt erforderlichen Kennt-
nisse in der Hygiene erworben, sich mit den wichtigeren
hygienischen und insbesondere auch bakteriologischen
Untersuchungsmethoden sowie mit den Grundsätzen und
der Technik der Schutzpockenimpfung vertraut gemacht
hat, auch die erforderlichen Kenntnisse über Gewinnung
und Erhaltung der Lymphe besitzt.
8 47.
Bei den einzelnen Prüfungsfächern sind ihre Geschichte
und, soweit solche vorhanden, ihre Beziehungen zur gericht-
lichen Medizin nicht unberücksichtigt zu lassen. Auch ist
darauf zu achten, daß der Kandidat sprachliches Verständ-
nis für die medizinischen Kunstausdrücke besitzt.
8 48.
Zu dem ersten und siebenten Prüfungsabschnitt ist den
Studierenden der Medizin, zu den klinischen Prüfungen den-
jenigen Studierenden der Zutritt gestattet, welche als Auskul-
tanten oder Praktikanten ander betreffendenKlinik teilnehmen.
Außerdem steht jedem Lehrer der Medizin an einer
Universität des Deutschen Reichs der Zutritt frei.