Full text: Die gesetzlichen Bestimmungen über die ärztlichen Prüfungen für das Deutsche Reich.

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Muster 3 (zu 8 17). 
Zeugnis 
  
der Prüfungskommission zu 
über die 
erste Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung seitens des 
zweite 
Studierenden der Medizin 
  
  
Dem Studierenden der Medizin ......... 
  
  
aus ist bei der mit ihm abgehaltenen 
ersten zweiten 
Vor- Wieder- Wieder- 
prüfung holungs- holungs- . 
. . (Die 
am prüfung prüfung S 
früheren 
am am „ 
Prüfungs- 
een zeugnisse 
ausweislich des bei- sind anzu- 
gefügten Zeugnisses heften.) 
(oder bei zweiter 
Wiederholung: der 
beigefügten Zeug- 
  
  
nisse) 
1. in der Anatomie die Zensur........... |... 
2. „ „ Physiologie „ „ 
3.» » Physik „ ann 
4. „ „ Chemie 4 nn. 
5. 5» Zoologie „ „ 
6. 5 „ Botanik „ nn 
[somit die Gesamtzensur ...................... ] erteilt worden. 
(Falls der Studierende eine fernere Wiederholungs- 
prüfung abzulegen hat, unter Fortfall von []: Die Meldung 
  
zur Wiederholungsprüfung in hat frühestens 
nach und spätestens bis zum 
  
zu erfolgen.) 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Siegel der Prüfungskommission.) (Name.)
	        
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