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Vorsitzenden und sämtlichen Mitgliedern der Kommission
zu unterzeichnen und bei den Fakultätsakten aufzu-
bewahren ist.
g 14.
Für jedes Fach wird von dem Examinator nach Be-
nehmen mit dem Vorsitzenden eine Zensur erteilt, für
welche ausschließlich die Bezeichnungen „sehr gut“ (1),
„gut“ (2), „genügend“ (3), „ungenügend“ (4), , schlecht“ (5)
zulässig sind.
Für diejenigen, welche in allen sechs Fächern mindestens
„genügend“ erhalten haben, wird nach Beendigung der
Prüfung von dem Vorsitzenden die Gesamtzensur ermittelt,
indem die Zensur für die anatomische Prüfung mit 5, die-
jenige für die physiologische mit 4, die Zensuren für die
physikalische und die chemische Prüfung je mit 2 multi-
pliziert, diejenigen für die Prüfungen in Zoologie und in
Botanik je einfach gerechnet werden und die Summe
durch 15 geteilt wird. Ergeben sich bei der Teilung
Brüche, so werden sie, wenn sie über 0,5 betragen, als
ein Ganzes gerechnet, anderenfalls bleiben sie unberück-
sichtigt.
Ist in einem Prüfungsfache die Zensur „ungenügend“
oder „schlecht“ erteilt, so gilt es als nicht bestanden und
muß wiederholt werden.
Die Frist, nach welcher die Wiederholungsprüfung er-
folgen kann, beträgt je nach den Zensuren und der Zahl
der nicht bestandenen Prüfungsfächer zwei Monate bis ein
Jahr. Sie wird von dem Vorsitzenden für alle zu wieder-
holenden Fächer nach Benehmen mit den betreffenden
Examinatoren einheitlich bestimmt. In gleicher Weise
wird der Zeitpunkt festgesetzt, bis zu welchem spätestens
die Meldung zur Wiederholung der Prüfung in allen nicht
bestandenen Fächern erfolgen muß.
Wer sich ohne genügende Entschuldigung nicht vor
Ablauf der Endfrist zur Wiederholung der Prüfung meldet,
hat nach Ermessen der Prüfungskommission die Prüfung
von Anfang an zu wiederholen, wobei auch die bereits
erledigten Fächer als nicht bestanden gelten. Gegen den
Beschluß ist binnen zwei Wochen Beschwerde bei der
Zentralbehörde ($ 3 Abs. 2) zulässig.
Wird die Vorprüfung in einem Zeitraume von zwei
Jahren nach ihrem Beginne nicht vollständig beendet, so
gilt sie in allen Fächern als nicht bestanden. Ausnahmen
können nur aus besonderen Gründen gestattet werden ($ 65).