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blau und weißen Rauten sich befindet, dann
die Umschrift Virtus ei honos auf ponceaurothem
Grunde, zu lesen, und mit einem
Eichenkranze umgeben ist.
5) Für die Konnnandeurs aus dem nämlichen
Ordenskreuze, nur etwas kleiner gebildet,
und mit dem Unterschiede, daß sie
dasselbe an einem blauen etwas schmäleren
Bande, dessen Rand weiß eingefaßt ist, an
dem Halse auf der Brust hangend zu tragen
haben.
c) Für die Ritter, aus einem gegen die
vorige Klasse noch kleineren Kreuze der nämlichen
Gakttung, welches an einem gleichen
schmaͤleren Bande im Knopfloche befestiget
wird.
d) Fuͤr die vierte Klasse aus der theils
goldenen, theils silbernen schon bestehenden
Verdienst-Medaille, welche auf die unterm
13. April 1 07 vorgeschriebene Art getragen
werden soll.
X.
Jeder Ordens= Ritcer soll befuge seyn,
mit den vorgeschriebenen Ordens-Insignien
sein angebohrnes und hergebrachtes Wappen
zu umgeben.
XI.
Der Verdlenst -Orden des pfähzischen
böwen erlischt durch gegenwärtige Errichtung
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des neuen Verdienst= Ordens und wird sonach
nicht wieder ertheilt werden; die zur
Zeit damit begnadigten Inn= und Ausländer
jedoch tragen ihn unter seinem Titel fort.
XII.
Die Insignien des Verdienst= Ordens
werden nach dem Tode eines Ordens-Mitglieds
von seinen Erben an den Groß-Kanzler
übermacht.
XIII.
Ueber sämtliche mit dem Orden und
der Medaille Begnadete soll ein ordentliches
Verzeichniß verfaßt werden, welches
nebst dem Namen und dem Tage der Aufnahme
auch die Verdienste jedes Orbens-Mieglieds
enchált, und dieses soll nebst allen
auf den Verdienst- Orden bezüglichen Urkunden
und Papieren in dem Ordens-Archiv
hinterlegt werden.
Die gegenwärtigen Satungen des von
Uns errichteten BVerdienst= Ordens behalten
Wir Uns vor, nach Erforderniß zu erweirern
und zu erklären.
Urkundlich Unsrer eigenhándigen Unterschrift
und beigedruckten geheimen Kanzlei-Siegels.
Gegeben in Unserer Haupc= und Restidenz-Stadt
München den ro. Mai 1808.
Max Josepb.
Freiherr von Monkgelas.
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