Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1899. (48)

Gesetzsammlung

für  das

Fürstenthum  Reuß  Aelterer  Linie.
1.

(Ausgegeben  am  9.  März  1899.)

 

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vom  März  1899,
das  mit  dem  Königreiche  Sachsen  wegen  Auspfarrung  der  Gemeinde
Schönbrunn  aus  der  Kirchengemeinde  Ebersgrün  getroffene
Uebereinkommen  betreffend.

 

Zwischen  der  Fürstlich  Reuß-Plauischen  Aelterer  Linie  und  der  Königlich
Sächsischen  Staatsregierung  ist  über  die  Auspfarrung  der  Gemeinde  Schönbrunn
aus  der  Kirchengemeinde  Ebersgrün  auf  Grund  von  §  20  Absatz  1  des  Rezesses
zwischen  dem  Fürstenthume  und  dem  Königreiche  Sachsen  vom  10.  Mai  1860
(Ges.-Samml.  S.  125)  ein  Uebereinkommen  getroffen  worden,  welches  nach  erfolgter
beiderseitiger  Natifikation  nachstehend  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Greiz,  am  1.  März  1899.
Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.

v.  Dietel.

 

Saupe.

81.

Mit  dem  1.  Oktober  1808  als  dem  Tage  der  Auspfarrung  hört  für  die
Bewohner  der  Gemeinde  Schönbrunn  jedes  Anrecht  auf  die  Benutzung  der  in  der
Kirchengemeinde  Ebersgrün  bestehenden  kirchlichen  Einrichtungen  auf.  Von  dem
gleichen  Zeitpunkte  an  fällt  aber  für  die  Gemeinde  Schönbrunn  und  ihre  Vewohner