Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810. (1)

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8. die ganze Medizinal-Polizei mit allen Anstalten des Staats für die Gesund- 
heitspflege; jedoch verbleibt die dußere Einrichtung und die Verwaltung des 
Militair-Medizinal-Wesens nebst der Pépinière für die Militair-Aerzte, 
und deren Ernennung der Militair-Behörde; 
9. die Mit-Aufsicht auf die Provinzial-Regierungen, und die Concurrenz 
bei der Besetzung derselben, mit den Abtheilungen für die Gewerbe, für die 
öffentlichen Einkünfte, für das General-Kassen-Wesen, für den Kultus und 
öffentlichen Unterricht. Die Initiative hat diejenige Abtheilung, von welcher 
die zu besetzende Stelle vorzüglich ressortirt. Das Resultat wird dem Staats- 
kanzler als Minister des Innern und der Finanzen zur Genehmigung vor- 
gelegt. # 
10. Die Sammlung und Zusammenstellung aller statistischen Nachrichten. 
11. Die Censur aller Schriften welche nicht politischen Inhalts sind, jedoch be- 
halten Wir uns vor, wegen der Censurfreiheit der gelehrten und wissen- 
schaftlichen Institute, besondere Bestimmungen festzusetzen. 
An unsere Genehmigung sind in dem Wirkungskreise der Abtheilung für 
die allgemeine Polizei, noch besonders gebunden: 
1. außerordentliche ständische Versammlungen; 
2. die Wahl ständischer Repräsentanten, 
3. die Verleihung weltlicher Stiftspraͤbenden, 
4. die Besetzung der Ober-Bürgermeister= und Polizei-Dirigenten-Stellen in 
allen größern Städten; 
5. Die Anstellung der Mitglieder bei der wissenschaftlichen Deputation für das 
Medizinalwesen, der ersten Aerzte oder Directoren bei größeren Medizinal- 
Instituten in den Hauptstädten; auch der medizinischen Lehrer bei den Bil- 
dungsanstalten für das Medizinalpersonal, die nicht mit den Universitäten 
verbunden sind. — 
Unmittelbar unter der Abtheilung fuͤr die allgemeine Polizei stehen: 
1. Die Provinzial-Regierungen insofern es das Ressort desselben be- 
trifft. 
2. Die Stände und ihre Behörden, so weit dabei eine Aufsicht des 
Staats eintritt, jedoch unter der oben gedachten Einschränkung in Absicht 
auf die dem Staatskanzler vorbehaltenen Verhandlungen; 
3. der Polizeipräsident der Residenz Berlin; 
4. die wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen, 
welche das aufgehobene Ober-Collegium medicum et sanitatis, auch me- 
dico-chirurgicum vertritt; 
5. die eigenen allgemeinen Bildungsanstalten für das Medizi- 
nalwesen; 
6. die Charitèe in Berlin; 
B2 7. das
	        
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