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solchen Militairperson kommandirter Vorgesetzter des Denunziaten zu-
gegen seyn.
5) In Ansehung der Unterstaabsbedienten, tritt das bei den Offizieren
vorgeschriebene Verfahren ein.
In Gemaͤßheit dieser Bestimmungen haben Sie das Erforderliche zu
verfuͤgen. Potsdam, den 24sten September 1812.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg,
den Staats= und Justizminister von Kircheisen.
und den Generalmajor, Geheimen Staatsrath von Hake.
(No. 138.)