Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

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Geset= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
." No. 24. . 
  
  
(No. 139.) Allerhöchste Kabinetsordre vom 30sten September 1812., in Betreff des 
Rechts zur Besetzung der Schlesischen katholischen Erzpriestereien, Pfar- 
reien, Curatien und Pfarrschulen. 
D,, nach der erfolgten Aufhebung der geistlichen Stifter und Klöster in 
Schlesien über das Recht zur Besetzung der dortigen katholischen Erzprieste- 
reien, Pfarreien, Curatien und Pfarrschulen, Zweifel entstanden sind; so 
setze Ich um diese gänzlich zu heben, in Ansehung des gedachten Gegenstan- 
des auf Ihren Antrag, die nachstehenden Grundsätze zur künftigen Beobach- 
tung fest: 
1) Alle katholische Erzpriestereien, Pfarreien und Curatien, die vormals 
von den Bischöfen zu Breslau oder von dem Domkapitel daselbst, oder 
von andern jetzt aufgehobenen geistlichen Stiftern und Klöstern in Schle- 
sien, besetzt worden sind, fallen künftig der Landesherrlichen Besetzung 
anheim, wenn sie in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, 
September und November, erledigt werden; 
2) In Ansehung der vorgedachten geistlichen Aemter, welche in den übri- 
gen Monaten des Jahres erledigt werden, will Ich gestatten, daß die- 
selben, mit dem Vorbehalte der kanonischen Form der Ernennung, und 
der Landesherrlichen Bestätigung, durch den zeitigen Bischof von Bres- 
lau besetzt werden; 
3) Zu den Erzpriestereien, die mit den Superintendenturen gleichen Rang 
haben, und von denen das Erzpriesteramt künftig nicht mehr zu tren- 
nen ist, ernennt in den Landesherrlichen Monaten und bestätigt in den 
Bischöflichen, das Departement für den Kultus und öffentlichen Unter- 
richt; zu den übrigen geistlichen Stellen die Geistliche= und Schul-De- 
Jahrgang 1812. Ji putation 
(Ausgegeben zu Berlin den Z1sten Oktober 1812.)
	        
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