— 185 —
Geset= Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
." No. 24. .
(No. 139.) Allerhöchste Kabinetsordre vom 30sten September 1812., in Betreff des
Rechts zur Besetzung der Schlesischen katholischen Erzpriestereien, Pfar-
reien, Curatien und Pfarrschulen.
D,, nach der erfolgten Aufhebung der geistlichen Stifter und Klöster in
Schlesien über das Recht zur Besetzung der dortigen katholischen Erzprieste-
reien, Pfarreien, Curatien und Pfarrschulen, Zweifel entstanden sind; so
setze Ich um diese gänzlich zu heben, in Ansehung des gedachten Gegenstan-
des auf Ihren Antrag, die nachstehenden Grundsätze zur künftigen Beobach-
tung fest:
1) Alle katholische Erzpriestereien, Pfarreien und Curatien, die vormals
von den Bischöfen zu Breslau oder von dem Domkapitel daselbst, oder
von andern jetzt aufgehobenen geistlichen Stiftern und Klöstern in Schle-
sien, besetzt worden sind, fallen künftig der Landesherrlichen Besetzung
anheim, wenn sie in den Monaten Januar, März, Mai, Juli,
September und November, erledigt werden;
2) In Ansehung der vorgedachten geistlichen Aemter, welche in den übri-
gen Monaten des Jahres erledigt werden, will Ich gestatten, daß die-
selben, mit dem Vorbehalte der kanonischen Form der Ernennung, und
der Landesherrlichen Bestätigung, durch den zeitigen Bischof von Bres-
lau besetzt werden;
3) Zu den Erzpriestereien, die mit den Superintendenturen gleichen Rang
haben, und von denen das Erzpriesteramt künftig nicht mehr zu tren-
nen ist, ernennt in den Landesherrlichen Monaten und bestätigt in den
Bischöflichen, das Departement für den Kultus und öffentlichen Unter-
richt; zu den übrigen geistlichen Stellen die Geistliche= und Schul-De-
Jahrgang 1812. Ji putation
(Ausgegeben zu Berlin den Z1sten Oktober 1812.)