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erlassen. Dem handlungstreibenden Publikum wird hiervon unverweilt Kennc-
niß gegeben, damit dasselbe hierdurch einen neuen Beweis erhalte, wie Se.
Konigliche Majestät unabläßlich bemüht sind, zum Schutze des erlaubten Han-
dels Ihrer getreuen Unterthanen, jedes zu Ihrem Gebote stehende Mittel
aufzubieten, anderer Seits wird aber jeder Versuch zur Uebertretung oder
Umgehung der in Absicht des Kontinentalsystems ergangenen Verordnungen
an dem Vermögen und der Person des Uebertreters nach der Strenge der
Gesetze geahndet werden.
Berlin, den 20sten März 1812.
v. Hardenberg.
(No. 86.)