Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

— 110 — 
Bei der 
Einfuhr 
.lüber See. 
Rthlr. Gr. 
Bei der 
Einfuhr 
auf Strö- 
men und 
zu Lande. 
Rthlr. 
Gr. 
  
23 
24 
25 
20 
27 
28 
29 
30 
  
Pelzwerk roh und verarbeitelt 
Bewollte Schaaffelle zum einlindischen Ver- 
brauch . . 
Pottafchc und Waid— 2 . . . 
Schildpaat .... 
Seife weiße und grüune . . . 
Spezerey-Waaren, namentlich: 
Rosinen, Corinthen, Mandeln, Feigen, Reiß, 
Sago, Perl-Graupe und Gries, Capern, 
Oliven, Sardellen und sonst alle in diesem 
Tarif nicht besonders benannte Spezerei- und 
Material-Waaren 
Arzneymittel, als: China, Rhabarber und andere 
bloß oder hauptsächlich zum Arzney-Gebrauch 
bestimmte Waaren . 
(Dem Abgaben-Satze von 8 gr. pro Ctrr. sind auch 
diejenigen nicht besonders benannten Objecte unter- 
worfen, welche zu den sub Nro. 9 und 27. auf- 
geführten Waaren= Gattungen gehören, sehr 
schwer ins Gewicht fallen, und geringen Werths 
sind.) 
(Eine Nomenclatur von diesen Waaren wird 
noch besonders publicirt werden.) 
Stockfisch und Klippfisch. 
Stuhl-Rohr 
Stuhl-Waaren / namlich: Erzeugnise der Weberei 
und Wuͤrkerei aller Art aus Seide, Baumwolle, 
Wolle, Leinen, Haaren, als Tuche, Zeuge, Bän- 
der, Schnüre . . . . . . 
rohe Tuche und weiße baumwollene Waaren, 
welche aus dem Auslande resp. zum Faͤrben, zur 
Appretur und zum Drucken eingehen und demnaͤchst 
uͤber das Eingangs-Zoll-Amt wieder exportirt 
werden . 
saͤchsische und boͤhmische Haus-, Futter— und Sack- 
  
  
1.12 
1 
1 
EA 
+ 
  
1— 
  
  
  
1 
— 
12 
12 
12 
— 
 
	        
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