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Bei der
Einfuhr
.lüber See.
Rthlr. Gr.
Bei der
Einfuhr
auf Strö-
men und
zu Lande.
Rthlr.
Gr.
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Pelzwerk roh und verarbeitelt
Bewollte Schaaffelle zum einlindischen Ver-
brauch . .
Pottafchc und Waid— 2 . . .
Schildpaat ....
Seife weiße und grüune . . .
Spezerey-Waaren, namentlich:
Rosinen, Corinthen, Mandeln, Feigen, Reiß,
Sago, Perl-Graupe und Gries, Capern,
Oliven, Sardellen und sonst alle in diesem
Tarif nicht besonders benannte Spezerei- und
Material-Waaren
Arzneymittel, als: China, Rhabarber und andere
bloß oder hauptsächlich zum Arzney-Gebrauch
bestimmte Waaren .
(Dem Abgaben-Satze von 8 gr. pro Ctrr. sind auch
diejenigen nicht besonders benannten Objecte unter-
worfen, welche zu den sub Nro. 9 und 27. auf-
geführten Waaren= Gattungen gehören, sehr
schwer ins Gewicht fallen, und geringen Werths
sind.)
(Eine Nomenclatur von diesen Waaren wird
noch besonders publicirt werden.)
Stockfisch und Klippfisch.
Stuhl-Rohr
Stuhl-Waaren / namlich: Erzeugnise der Weberei
und Wuͤrkerei aller Art aus Seide, Baumwolle,
Wolle, Leinen, Haaren, als Tuche, Zeuge, Bän-
der, Schnüre . . . . . .
rohe Tuche und weiße baumwollene Waaren,
welche aus dem Auslande resp. zum Faͤrben, zur
Appretur und zum Drucken eingehen und demnaͤchst
uͤber das Eingangs-Zoll-Amt wieder exportirt
werden .
saͤchsische und boͤhmische Haus-, Futter— und Sack-
1.12
1
1
EA
+
1—
1
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12
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