Object: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

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Bei allgemein anerkannt kantagioͤsen Fiebern, durch deren 
Behandlung das Leben des Arztes selbst gefährdet wirs, 
findet eine Verdoppelung der hier von 1 bis 4 angenom- 
men Satze statt. 
5. Wenn der Arzt mehrere zu einer Familie gehörende und in ei- 
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17. 
nem Hause wohnende Kranke zu besuchen hat, darf er fuͤr den 
zweiten und dritten u. s. w. nur die Hälfte des bestimmten Sa- 
tzes fordern. Eben dies gilt auch bei Pensions= und ähnlichen 
Anstalten. 
f. Wenn aber mehrere Familien in einem Hause wohnen, die den- 
selben Arzt gebrauchen, so kann er dann von jeder Familie das 
volle Sostrum fordern. 
Für jeden nächtlichen Besuch innerhalb der Stadt und Vor- 
städte, wenn er der erste Besuch des Kranken ist . 2 bis 
Für denselben, wenn er zu den nachfolgenden Besuchen ge- 
hört. . 1 bis 
.Fuͤr einen nächtlichen Besuch des Kranken der über eine Vier- 
telmeile von der Stadt oder den Vorstädten entfernt wohnr, 
wenn der erste Besuch der erste überhaupt ist .3 bis 
Für denselben, wenn er zu den nachfolgenden Besuchen ge- 
hört . . 1 Rtlhlr. 12 Gr. bis 
Für einen nächtlichen Besuch gilt ein jeder, der von 10 Uhr 
Abends bis des Morgens um 6 Uhr gefordert wird. 
Auch bei den wichtigsten Krankheiten darf der Arzt dem Kran- 
ken nur zwei Besuche täglich anrechnen, wenn er nicht zu meh- 
reren besonders aufgefordert wird. Bei chronischen Krankhei- 
ten muß er noch näher nachweisrn, daß täglich 2 Besuche nö- 
thig waren, als worüber dann die sachkundige Behörde ent- 
scheiden wird. 
Wenn der Arzt siundenlang bei dem Kranken zu bleiben aus- 
drücklich aufgefordert ist, so muß dies besonders honorirt wer- 
den. Doch können einem Arzte für die einem Kranken in einem 
Zeitraum von 24 Stunden gewidmeten Besuche incl. des ad 13. 
gedachten auf Verlangen erfolgten stundenlangen Bleibens über- 
haupt nie über 3 Rthlr. zugebilligt werden. 
3 Rthlr. 
2 Rthlr. 
4 Rchlr. 
3 Rlthlr. 
Für ein aus dem Hause abgeholtes Rezept 3 bis 6 Gr. 
Für ein dergleichen in der Nacht . .6 bis 12 Gr. 
Fuͤr die erste Konsultation mehrerer Aerzte, jedem dersel— 
ben .1äthlr. 12 Gr. bis 
Für jede der folgenden Konsültationen 18 Gr. bis 
P2 
3 Rthlr. 
1 Rthlr. 
18. Für
	        
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