Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
– No. 8. — — 
  
  
(No. 224.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 14ten Mai 1814., daß den Bewohnern 
der Festungen Stettin, Küstrin und Glogau ihrer Forderungen 
an den Staat auf die Vermögens= und Einkommenssteuer zu kompen- 
siren gestattet seyn soll. 
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Ihren Anträgen gemäß besiimme Ich hierdurch, daß den drei Oderfesiungen 
Stettin, Küstrin und Glogau durch Kompensation ihrer Forderungen an 
den Staat auf die Vermögens= und Einkommensteuer die nehmliche Begün- 
stigung zu Theil werden soll, welche nach der Verordnung vom 19ten De- 
ember 1812. über die Erleichterung der durch den Krieg mitgenommenen Ge- 
genden . 1. a., den, am rechten Ufer der Nogat und Weichsel gelegenen 
Provinzen zugestanden worden ist. Hauptquartier Paris, den 14ten Mai 
1814. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg. 
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Jahrgang 1814. H (No. 225.) 
GAusgegeben zu Berlin den 21sten Juni 1814.)