Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

Gebühren-Tare 
für sämmrtliche Untergerichte. 
  
  
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34 
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—. - — 
Für einen Termin zur Konstituirung der Aktiomasse, werden eben die Gebühren, wie 
für den Konnotationstermin genommen, und zwar itttt:: 
Anmerkung. Es wird dabei auf dasjenige aufmerksam gemacht, was ad Rr. 4. 
dieses Abschnitts gesagt worden ist. 
Wenn bei dem den Konkurs= oder Liquidations-Prozeß dirigirenden Gericht, Klagen 
des Kurators gegen die Schuldner der Masse angebracht werden; so finden alle 
Satze des ersten Abschnitts statt. 
Die Gebühren für die Annahme der ins Depositum kommenden baaren Gelder und 
Aktiva der Masse werden nach den Grundsatzen des öten Abschnitts bezogen. 
□ 
Bei der Distributkon der Masse. 
Fär die Anfertigung des Distributiensplans erhält die Kalkulatur 
nach Verhältniß der 
dabei angewandten Bemühunegen . .... 
O O 
ürdenTerminzurVorlegungdesDistributionsplans.......... 
ür das Distributions-Erkenntniß werden eben die Sätze, wie beim Klassifikationsurtel 
genommen, doch kann das Quantum von 8 Rthlr. niemals überschritten werden. 
Wenn gegen das Distributionsurtel von den Gläubigern die ihnen freistehenden Rechts- 
mittel interponirt werden; so findet in Räcksicht der Gebühren dassenige statt, was 
sub Nr. 24. dieses Abschnitts festgesetzt worden ist. Dee urtelstaxe in den fernern 
Instanzen darf jedech nie den Satz für das Distributions-Erkenntniß selbst übersteigen. 
Die Gebühren für die Termine zur Ausschüttung der Masse, werden nach den Bestim- 
mungen Nr. 33. dieses Abschnitts festgesetzt. 
Allgemeine Anmerkung en. 
1) In Rücksicht der Siegelgelder, Schreib-, Insinuations= und Ausfertigungs-Gebüh= 
ren findet dasjenige statt, was dieserhalb im 1sten Abschnitt dieser Sporteltaxe fest- 
gesetzt worden ist. 
2) Vorsteheode, in Rücksicht der Konkurs= und Liquidations-Prozesse gegebene Vor- 
schriften, sind auch analogisch bei der Instruktion des Gencral-Moratoriums (All- 
gemeine Gerichtsordnung Th. 1. Tit. 47. Abschnitt 2) anzuwenden. 
3) Fär eine Präklusoria bei Aufbietung unbekannter Real-Pratendenten, werden die 
Gebühren nach den Sätzen für Kontumazial-Urtel liquidirt. 
  
Betrag 
der Aktiv-Masse 
über über 
200 bis 
1000 Riulr. 1000 Ril. 
Nil. Gr.] Rtl. Gr. 
1|11 
b.5b. 
1121 
1/. 3 b. 
3 —8— 
11 1 
b. b. 
11121 2112 
  
  
  
  
4 Adiju-
	        
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