Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1918. (108)

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Anlage  1.
Nr.  «  g
Reichsfaßstelle
Perwaltungsabteilung  ·
An
Betrifft:  Enteignung  von  Fässern.  D

 

hat  beantragt,  folgende  in  Ihrem  Besitze  bzw.  Gewahrsam
  befindlichen  Fässer,  Kübel,  Bottiche  oder
sonstige  Gebinde  1

Gunsten  zu  enteignen:

Gegen  Postzustellungsurkunde.

 

Zahl:

Größe  (Fassungsvermögen;:  .

Bauart:

 

Letzter  Verwendungszweckh:

Lagerort:

Sie  werden  aufgefordert,  etwaige  Einwendungen
gegen  die  Enteignung  binnen  14  Tagen  ausschließender
  Frift,  vom  Tage  der  Zustellung
dieser  Aufforderung  an  gerechnet,  bei  der  Verwaltungsabteilung
  der  Reichsfaßstelle  in  Berlin  W.  50,
Spichernstraße  23,  schriftlich  oder  mündlich  anzubringen.