Full text : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Erster Band Erste Hälfte.

vor  Aristoteles  und  Platon.  161

Nun  wissen  wir  freilich  auch  nicht,  auf  welche  Personen
als  Schriftsteller  jene  Angabe  des  Aristoteles  Bezug  haben  kann.
Man  könnte  vielleicht  sogar  versucht  sein  anzunchmen,  dass
Aristoteles  an  diesen  und  ähnlichen  Stellen  nicht  von  Schriftstellern,
  sondern  von  Privalmeinungen  redet.  Allein  wir  haben
dennoch  ganz  bestimmte  Angaben  über  wirkliche  schrifistellerische
Werke,  und  somit  scheint  eine  solche  Annahme  durchaus  willkührlich.
  Die  Schrifisteller  nämlich  bei  Aristoteles  zunächst
über  die  Verfassungen,  und  zwar  sowohl  über  die  socialen  als
über  die  rein  politischen  Bestimmungen  derselben  sind  folgende:

Im  B.  11.  C.  5.  führt  Aristoteles  den  Hippodamos,  Euryphons
Sohn  auf,  einen  Milesier.  Von  ihm  sagt  er,  „dass  er  der  erste
Privatmann  gewesen,  der  es  unternommen,  etwas  über
die  beste  Staatsverfassung  zu  sagen.  Es  ist  „derselbe,  welcher
die  Abtheilung  der  Städte  (nach  Strassen  und  Quartieren  ')  erfunden
  und  den  Piraeus  vermessen  hat“  ein  Mann,  der  auch
sonst  im  Leben  aus  Ehrgeiz  etwas  übertrieben  war,  dergestalt,
dass  er  Einigen  allzugeckenhaft  zu  leben  schien,  indem  er  auf
die  Pflege  seines  vollen  Haarwuchses  und  auf  künstliche  Zierde
viel  Sorgfalt  verwandte,  so  wie  ferner  wegen  seiner  zwar  geringen
aber  in  Winter-  und  Sommerzeiten  warmen  Kleidung,  dabei
zugleich  in  der  gesammten  Natur  der  Dinge  erfahren  sein  wollte.“
Den  Inhalt  der  zsoAıreix  des  Hippodamos  giebt  nun  Aristoteles
im  Wesentlichen  dahin  an,  dass  der  Staat  nach  ihm  aus  drei
Abtheilungen  von  zusammen  zehntausend  Bewohnern  ?)  bestehen
solle.  Von  diesen  sollen  die  Gewerbsleute  ?)  den  einen,  die
Landbauer  den  zweiten  und  die  Krieger  den  dritten  Theil  bilden.
Auch  theilte  er  das  Land  in  drei  Theile,  das  heilige,  das  öffentliche
  und  das  Privateigenthum.  Dann  soll  ein  einziger  höchster

1)  Dies  fügt  Stahr  in  seiner  Uebersetzung  hinzu;  im  Text  steht  es  eigentlich
  nicht  —  55  zur  tur  nolswy  dıaloeoır  zuge  —  es  ist  aber  allerdings  gewiss
der  Gedanke  gewesen.

2)  Stahr  übersetzt  „Bürgern  ;“  der  Text  hat  „nAydeı  ur  uvelardgor“
was  doch  nicht  Bürger  bezeichnet,  obwohl  freilich  der  Gedanke  des  Hippodamos
  gewiss  auf  Bürger  ging.

3)  Auch  hier  scheint  die  Uebersetzung  Stahrs  nicht  ganz  zutreffend;  er
giebt  re/riras  mit  „Künstler“  und  doch  sind  es  unzweifelhaft  Gewerbtreibende,
Handwerker,  u.  s.  w.  vgl.  Pol.  III,  3.  4.

Zeitschr.  für  Staatsw.  4853.  1s  Heft.  11