(No. 283.) Patent wegen Besitzergreifung des mit der Preußischen Monarchie verei-
nigten Antheils von Sachsen. Vom 22sten Mai 1815.
MW. .. .
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ꝛc. ꝛc.
Thun hiermit Jedermann kund:
Nachdem in Folge der Uebereinkunft unter den auf dem Congresse zu Wien
versammelten Maͤchten ein Theil des Königreichs Sachsen zu Unserer Entschädi-
gung bestimmt, und von des Königs von Sachsen Majestät durch den unterm
18. May d. J. abgeschlossenen Ttractat feierlichst an Uns abgetreten, auch die
Einwohner desselben ihrer Pflichten gegen ihren vormaligen Landesherrn aus-
drücklich entlassen worden; so nehmen Wir in Kraft des gegenwärtigen Patents
hierdurch Besitz und einverleiben Unsern Staaten mit allen Rechten der Landes-
hoheit und Oberherrlichkeit diesenigen Länder und Ortschaften, welche durch
nachstehend tractatenmäßig bezeichnete Linie abgeschnitten werden.
Diese Linie hebt an von der Böhmischen Grenze bei Wiese in der
Gegend von Seidenberg, indem sie daselbst dem Flußbette des Bachs
Wittich bis zu seinem Einfluße in die Neiße folgt. Von der Neiße wendet
sie sich an den Eigenschen Kreis, indem sie zwischen Tauchritz, das an
Preußen kommt, und Bertschoff, das Sachsen behält, durchgeht; sodann
folgt sie der nördlichen Grenze des Eigenschen Kreises bis zu dem Winkel
zwischen Paulsdorf und Ober-Sohland; von da geht sie weiter bis zur
Grenze, welche den Görlitzer Kreis von dem Bauzener Kreise trennt, so daß
Ober-Mittel= und Nieder-Sohland, Olisch und Radewitz bei
Sachsen verbleiben. Die große Poststr aße zwischen Görlitz und Bautzen,
wird bis an die Grenze der beiden genannten Kreise Preußisch. Sodann folgt
die Linie den Grenzen des Kreises bis Dubrauke, hierauf zieht sie sich über
die Höhen zur Rechten des Löbauer Wassers, so das dieser Bach mit seinen
beiden Ufern und den daran gelegenen Ortschaften bis Neudorf, mit Einschluß
dieses Dorfes selbst, bei Sachsen verbleibt.
Diese Linie wendet sich hierauf über die Spree, und das Schwarzwasser
Liska, Hermsdorf, Ketten und Solchdorf werden Preußisch.
Von der schwarzen Elster bei Solchdorf zieht sich eine grade Linie, bis
zur Grenze der Herrschaft Königsbrück bei Groß-Gräbchen. Diese Herr-
schaft verbleibt bei Sachsen, und die Linie folgt der nördlichen Grenze dieser
Jahrgang 1815. 2L Herr-