Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

(No. 283.) Patent wegen Besitzergreifung des mit der Preußischen Monarchie verei- 
nigten Antheils von Sachsen. Vom 22sten Mai 1815. 
MW. .. . 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ꝛc. 
Thun hiermit Jedermann kund: 
Nachdem in Folge der Uebereinkunft unter den auf dem Congresse zu Wien 
versammelten Maͤchten ein Theil des Königreichs Sachsen zu Unserer Entschädi- 
gung bestimmt, und von des Königs von Sachsen Majestät durch den unterm 
18. May d. J. abgeschlossenen Ttractat feierlichst an Uns abgetreten, auch die 
Einwohner desselben ihrer Pflichten gegen ihren vormaligen Landesherrn aus- 
drücklich entlassen worden; so nehmen Wir in Kraft des gegenwärtigen Patents 
hierdurch Besitz und einverleiben Unsern Staaten mit allen Rechten der Landes- 
hoheit und Oberherrlichkeit diesenigen Länder und Ortschaften, welche durch 
nachstehend tractatenmäßig bezeichnete Linie abgeschnitten werden. 
Diese Linie hebt an von der Böhmischen Grenze bei Wiese in der 
Gegend von Seidenberg, indem sie daselbst dem Flußbette des Bachs 
Wittich bis zu seinem Einfluße in die Neiße folgt. Von der Neiße wendet 
sie sich an den Eigenschen Kreis, indem sie zwischen Tauchritz, das an 
Preußen kommt, und Bertschoff, das Sachsen behält, durchgeht; sodann 
folgt sie der nördlichen Grenze des Eigenschen Kreises bis zu dem Winkel 
zwischen Paulsdorf und Ober-Sohland; von da geht sie weiter bis zur 
Grenze, welche den Görlitzer Kreis von dem Bauzener Kreise trennt, so daß 
Ober-Mittel= und Nieder-Sohland, Olisch und Radewitz bei 
Sachsen verbleiben. Die große Poststr aße zwischen Görlitz und Bautzen, 
wird bis an die Grenze der beiden genannten Kreise Preußisch. Sodann folgt 
die Linie den Grenzen des Kreises bis Dubrauke, hierauf zieht sie sich über 
die Höhen zur Rechten des Löbauer Wassers, so das dieser Bach mit seinen 
beiden Ufern und den daran gelegenen Ortschaften bis Neudorf, mit Einschluß 
dieses Dorfes selbst, bei Sachsen verbleibt. 
Diese Linie wendet sich hierauf über die Spree, und das Schwarzwasser 
Liska, Hermsdorf, Ketten und Solchdorf werden Preußisch. 
Von der schwarzen Elster bei Solchdorf zieht sich eine grade Linie, bis 
zur Grenze der Herrschaft Königsbrück bei Groß-Gräbchen. Diese Herr- 
schaft verbleibt bei Sachsen, und die Linie folgt der nördlichen Grenze dieser 
Jahrgang 1815. 2L Herr-
	        
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