Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

darin zugerheikten Sachen und zeichnen alle in technischen Forst-Sachen gemachte- 
Angaben im Konzepte. 
eEie sind in Rücksicht ihrer gesammten Am'sführung der Aufsicht und Kon- 
trolle des Prasidiums, gleich den übrigen Mitgliedern, unkergeordnekt. 
Uebrigens gebört zu ihrer Wirksamkeit die Leirung des ganzen technischen 
Theils der Forst-Verwaltung; die Dieziplin über die Forst-Beamten ihres Be- 
zirks, und die Wollziehung der forstlichen Lokal-Revisionen. 
F. 44. 
t Außer den allgemeinen Mlichten der Räthe und neben der Bearbeitung 
der den Justitiarien besonders übertragenen Departements, liegt denselben, als 
Rechts-Konsulenten der Regierungen, ob, dahin zu sehen, dag nichts Gesetz- 
widriges beschlossen werde, und daß die Prozesse des Fiskus mit Gründlichkeit 
geführt werden. Sie haben die Prüfung der Information, welche die Manda- 
tarien des Fiskus anzufertigen haben, und die Kontrolle derselben bei der Füh- 
wung der Prozesse, allenfalls durch Einsehung ihrer Manual-Akten, zu besorgen. 
Wenn die Justiriarien den Deparkements-Raäthen die Umstände bemerk- 
lich machen, worauf es bei den Prozessen ihnen ankommt; so sind diese verbun- 
den, ihnen die nöthigen Nachrichten und Thatsachen mitzutheilen, und die Quel- 
len zu bezeichnen, woraus sie das Nähere schöpfen können. 
Die Justitiarien sorgen für die gehörige Anfertigung vollständiger und 
übersichtlicher ProzeHß -Tabellen, und für deren Einreichung zur bestimmten Zeirt. 
Sie haben ferner für die gehbrige Form aller rechtlichen Verhandlungen 
des Collegii zu sorgen, und die Kontrakte oder andere Ausferltigungen, wodurch 
das Kollegium Verbindlichkeiten eingeht, oder Rechte erwirbe, im Konzepte mit- 
zuzeichnen; wober sie zwar nicht für das Materielle, welches der Referent zu- 
nächst zu vertreten hat, wohl aber für die deurliche, bestimmte und rechtliche 
Fassung dieser Verhandlungen, daß aus der Verletzung rechtlicher Formen keine. 
Rechtsstreite enesttehen können, verantworklich sind. 
. 45. 
6. dis Kahen- Die Kassen-Räthe haben in ihrer Abtheilung die spezielle Aufsicht und 
ratde. Kuratel uͤber die Haupt · Kasse und die bei derselben angestellten Beamten. Jo- 
nen gebuͤhrt der Vorschlag bei Anstellung der letzteren und liegt die Sorge ob, 
fuͤr Einheit und Ordnung in der ganzen Kassen-Verwaltung, fuͤr gehoͤrige Kau- 
tionsbestellung der Kassen-Offizianten, zweckmäßige Führung ihrer Manualien, 
Bücher und Konrrollen, innere und dußere Sicherheit der Kassen, Behälrnisse 
und Bestände, Vermeidung alles Agiotirens der Kassen-Beamten, anständige 
und rechtliche Behandlung des Publikums von Seiten ihrer, gehörige und zweck- 
mäßige Kassen Revisionen, prompeen Eingang der Gefälle und prompte Anfer- 
tigung der jährlichen Kassen-Etars und Rechnungen, überhaupt für alles, was. 
zur
	        
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