Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

ligen  Unterlieutenant  Gasser  die  Erlaubniß
  ertheilt,  die  Armee-Uniform  zu  tragen.

Dem  auf  die  erledigte  evangelische  Stadtpfarrei
  Jony  von  der  Patronat-Herrschaft

  nominirten  seitherigen  zweiten  evangelischen
  Prediger  daselbst,  Schönamsgruber,
  ist  den  14.  d.  M.  die  Königl.  Bestätigung
  ertheilt  worden.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Patent  für  die  aueschließliche  Verfertigung  einer  Strobschneid=  Maschine.

Se.  Königl.  Majestät  haben  vermööge
  höchster  Eurschließung  vom  r0.  d.  M.
dem  Mechanikus  Ehmann  zu  Berg  für
die  ausschließliche  Verfertigung  der  von
ihm  erfundenen  und  unterm  13.  Dec.  v.  J.

an  die  Centralstelle  des  landwirthschaftlichen
  Vereins  eingesenderen  Strohschneid-=Maschine
  ein  Patent  auf  die  Dauer  von
fünf  Jahren  gnädigst  errheilt.
Stuttgart  den  à1.  Januar  1633.
Schmidlin.

:.  Des  Königl.  katholischen  Kirchenraths.
#  Die  diesjährigen  Prüfungen  der  karbolischen  Schul=  Incipienten  und  Provisorru  bekreffend.

Die  Prüfungen  der  Schul-Incipienten
für  Provisorate,  und  der  Provisoren  für
die  erste  Anstellung  auf  einen  Schuldienst
sind  im  laufenden  Jahre  auf  den  29.  April
und  2.  September  sestgesest.

Die  Prüsungs-GCandidaten  müssen  sich
zur  ersten  Pröfung  vor  dem  35.  März,
und  zur  zweiten  vor  dem  2y.  Juli  unter
Beilegung  der  geschlossenen  Zeugnisse  der
Orts-Schulcommission,  auch,  was  die
Incipienten  betrifft,  unter  Benennung

ihres  Musterkehrers,  mit  schulinspebtoratamtlichem
  Veibericht  bei  dem  Kirchenräch
schriftlich  melden,  widrigenfalls  sie  nicht
zugelassen  werden.  Hierauf  wird  die  weitere
  Weisung  durch  das  Schul-Inspekrora#
an  jeden  ergehen.

Diejenigen  Prüfungs-Candidaten,  welche
die  Zulassung  erhalten,  haben  sich  am
Vorabende  bei  der  Prüfungs-Commission
zu  stellen.