Regierungs- Blatt
Großherzogehum
Sachsen= Weimar-Eisenach.
Nummer 9. Weimar. 12. April 1862.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg
#2c. 2c.
Aus Anlaß der heute Statt findenden Konfirmation Unseres geliebten Sohnes,
des Erbgroßherzogs Carl August Wilhelm Nicolaus Alexander Michael
Bernhard Heinrich Friedrich Stephan, Königliche Hoheit, haben Wir
Uns bewogen gefunden, eine Begnadigung ungehorsamer Militär-Dienstpflichtiger
in der Weise eintreten zu lassen,
daß alle bis zum Jahre 1836 incl. geborenen ungehorsamen Militär-Dienst-
pflichtigen mit den gesetzlichen Strafen des Ungehorsams verschont bleiben
und diejenigen bis zu dem gedachten Jahre geborenen Militär-Dienstpflichtigen,
welche bereits wegen Ungehorsams in das Großherzogliche Militär mit
verlängerter Dienstzeit eingestellt sind, nach Ablauf der einfachen Dienstzeit
aus demselben entlassen werden sollen.
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