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ch das mit dem Namen „Livoniusplatz“ oder Tambourloch
bezeichnete Gelände zwischen der Glazisstraße, der Koppenstraße
und der Margarethenstraße.
4. Der Bauklasse IVb
der Rest des an der Hahnkestraße gelegenen Musialsschen
Grundstückes. ·
«§2.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.
Posen, den 2. Januar 1906.
Städtische Baupolizei-Verwaltung.
Polizei-YDerordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung
vom 11. März 1850 und der 88 143 und 144 des
Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883
ergeht mit Zustimmung des Magistrats folgende Polizei-Verordnung:
§ 1.
Die Bau-Polizei-Verordnung für die Stadt Posen vom
31. März 1903 wird in § 74 Abs. 2 bezw. in der Anlage B geändert,
wie folgt:
Das Grundstück des Provinzialverbandes der Provinz Posen,
Gemarkung Jersitz, Kartenblatt 5 Parzelle *l- Grundbuch
Jersitz Band 41 Blatt 1043 wird aus der Bauklasse IIIa
in die Bauklasse IVa versetzt.
Auf dem Gelände dürfen nur solche Wohngebäude errichtet
werden, die nach ihrer ganzen Bauart dazu bestimmt
sind, nur von höchstens zwei Familien bewohnt zu werden.
Das Bewohnen der Gebäude durch mehr als zwei Familien
ist unzulässig.
8§ 2.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.
Posen, den 25. Februar 1906.
Städtische Baupolizei-Verwaltung.