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Zu dieser Conkurs-Prüfung werden zugelassen:
1) die aus der ersten Elasse der Offiziers-Bildungs-Anstalt austretenden Zöglinge;
2) die Regiments-Offiziers-Zöglinge;
5) alle Landes-Söhne, welche sich der Erlernung der Kriegswissenschaften gewidmet
haben.
Lehtere beide (2 und 3) müssen jedoch, um zugelassen werden zu können, durch
einen Taufschein nachweisen, daß sie im Laufe des Kalenderjahres, in welchem sie zur
Prüfung kommen, das 2oste Jahr zurückgelegt und das 22ste noch nicht überschritten
haben; ferner müssen sie über ihre bisherigen Studien und ihre sittliche Aufführung
die genügendsten Zeugnisse beibringen, und den Besiß der zur Offiziers-Ausrüstung
erforderlichen Mittel und Zulagen nachweisen, indem verlangt wird, daß jeder zum
Offtzier zu Ernennende bei den fußgehenden Waffen wenigstens die erste vollständige
Ausrüstung zu bestreiten, bei den reitenden Waffen aber nicht nur im Verhältniß des
Mehr-Aufwandes aus eigenen Mitteln sich auszurüsten vermöge, sondern auch eine
moanatliche Zulage von wenigstens 20 fl. erhalte.
Die Gegenstände, in welchen geprüft wird, sind dieselben, welche während des ganzen
Cursus in der Offiziers-Bildungs-Anstalt vorgetragen werden, und zwar:
1) Anthropologie, Logik, philosophische Moral, Naturrecht.
2) Mittlere und Neuere Geschichte, mit besonderer Rücksicht auf die deutsche Geschichte,
vaterländische Geschichte.
5) Physikalische und politische Geographie; Statistik.
4) Mathematik, und zwar: a) Arithmetik und Algebra;z b) Geometrie, Stereometrie,
ebene und sphärische Trigonometrie; c) mathematische Geographie;
4) Mechanik.
5) Phystk.
6) Chemie.
7) Deutsche Sprache.
8) Französische Sprache.
9) Militär-Geschäfts-Styl.
10) Artillerie-Wissenschaft.
11) Befestigungskunst.