Volltext : Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

—  348  —

Rechtsmittel  und  Instanzenzug  in  Kleinbahn-Angelegenheiten.


Von

Syndikus  Dr.  KarL  Hiıruse  in  Berlin.

In  Preussen  sind  die  beiden  auf  L.-V.-G.  vom  30.  Juli  1883
88  127,  128  beruhenden  Rechtsmittel  der  Verwaltungsbeschwerde
  und  der  Verwaltungsklage  durch  das  am  1.  Oktober
  1892  in  Kraft  getretene  Kleinbahngesetz  vom  28.  Juli  1892
für  eine  Reihe  von  Streitigkeiten  zugelassen,  welche  in  Kleinbahnangelegenheiten
  zwischen  Behörden  und  Unternehmern  vorkommen.
  8  52  bestimmt  nämlich:

Gegen  die  Beschlüsse  und  Verfügungen,  für  welche  die
Landespolizeibehörden  in  Verbindung  mit  den  Eisenbahnbehörden
zuständig  sind,  und  gegen  die  Beschlüsse  und  Verfügungen  der
eisenbahntechnischen  Aufsichtsbehörden  findet  die  Beschwerde
an  den  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  statt.  Im  Uebrigen
greifen  die  nach  den  Bestimmungen  der  88  127—130  des
Gesetzes  über  die  allgemeine  Landesverwaltung  vom  23.!  Juli
1883  zulässigen  Rechtsmittel  Platz.

Unverkennbar  ist  dadurch  die  Zuständigkeit  der  Verwaltungsgerichte

  und  die  Zulässigkeit  des  Verwaltungsstreitverfahrens  er-—



 

1  Muss  heissen  '80.  Juli  1883.  Der  Druckfehler  hat  sich  erst  bei  der
Verkündigung  des  Gesetzes  eingeschlichen  ;  im  Entwurfe  und  den  Kommissionsberichten
  stand  richtig  30.  Juli  1883,