Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Erster Band. (1)

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benutzten.  Um  das  öftere  Oeffnen  des  Gläschens,  welches  als  der  Erhaltung  der  Impfkraft
  nicht  förderlich  angesehen  wird,  zu  vermeiden,  erhielt  jeder  Impfarzt  möglichst  so
viel  Gläschen,  als  Termine  angesetzt  waren.

Die  Anstalt  in  Schwerin  benutzte  zur  Versendung  stets  Holzbüchsen  und  Briefumschläge.


In  Weimar  enthalten  die  vor  der  Füllung  sterilisirten  Gläschen  Mengen  für  10
und  25  Impfungen  oder  von  1g.  Auch  hier  sind  Holzbüchsen  im  Gebrauch.  Während
der  heißen  Jahreszeit  wurden  zur  Versendung  meist  nur  die  Nachtzüge  benutzt.

In  Bernburg  ist  die  Art  der  Versendung  in  sterilisirten  Kapillaren  zu  5,  10
und  25  Portionen  unverändert  geblieben.  Zum  Schutz  dienten  Holzbüchsen  und  Blechkästen.
  Die  Militärlieferungen  wurden  auf  Wunsch  in  Glastuben  zu  50  und  100  Portionen
abgesandt.  Der  Verschluß  der  Behälter  war  entweder  durch  Zuschmelzen  oder  durch
Kork  und  Paraffin  bewirkt.

Zur  Versendung  der  Gläser  wurden  in  Lübeck  wiederum  Nadelbüchsen  benutzt.

In  Bremen  kam  der  Impfstoff  in  Glasbehältern  für  100,  10  bis  20  und  2  Portionen
zur  Abgabe.

Die  Anstalt  in  Hamburg  behielt  ihre  Art  der  Abgabe  von  Impfstoff  bei.

Aus  Straßburg  i.  E.  ist  eine  Aenderung  der  bisher  üblichen  Verpackungsart
nicht  angezeigt,  und  auch  in  Metz  ist  während  des  Berichtsjahres  eine  veränderte  Versendungsart
  nicht  angewendet  worden.  Bei  Abgabe  größerer  Mengen  von  Impfstoff
kamen  im  letztgenannten  Orte  rechteckige  Blechschiebekästchen  in  Anwendung,  welche
entweder  3  Gläser  mit  je  100,  oder  5  Gläser  mit  je  30  bis  50  Portionen  aufnahmen.

Beigabe  von  Zählkarten.

Zählkarten,  Berichterstattungsformulare  oder  Meldekarten  2c.  wurden  nach  den
vorliegenden  Mittheilungen,  wie  in  den  meisten  Berichten  besonders  bemerkt  wird,  mit
der  Lymphe  versandt.  Leider  kehrten  die  ausgefüllten  Karten  mit  den  Erfolgsanzeigen,
wie  bisher  stets,  verhältnißmäßig  wenig  zahlreich,  vielfach  erst  nach  einer  Erinnerung
zurück.  So  gingen  z.  B.  in  Halle  a.  S.  von  1324  für  die  Bevölkerung  bestimmten
Sendungen  nur  997  Zählkarten  ein.  Ueber  mangelhaft  wirksame  Sendungen  wurde
hier  sofort  berichtet.  Nach  Weimar  wurde  nur  der  5.  Theil  der  Karten  zurückgeschickt.
Namentlich  Privatärzte  werden  von  einigen  Anstalten  als  die  Säumigen  bezeichnet.
Die  Anstalt  in  München  erhielt  Rückäußerungen  über  die  Wirkung  ihrer  Lymphe  nur
selten.  Diese  Angaben  pflegen  dem  Vorstande  erst  um  die  Mitte  des  folgenden  Jahres
aus  den  amtsärztlichen  Jahresberichten  bekannt  zu  werden.  Die  württembergischen
Oberamtsärzte  sind  verpflichtet,  dem  Medizinalkollegium  nach  Schluß  der  öffentlichen
  Impfungen  eine  Uebersicht  über  die  Impfergebnisse  einzusenden,  deshalb  war
auch  die  Berichterstattung  nach  Stuttgart  und  trotz  besonderer  Aufforderung  auch  diejenige
  nach  Cannstatt  mangelhaft.  Von  einigen  Anstalten  wurden  stets  Gebrauchsamweisungen,
  von  Frankenberg  aus  nur  an  neu  hinzugekommene  Aerzte  versandt.
Diese  Anstalt  fordert  bei  jeder  Sendung  auf,  über  Regelwidrigkeiten  des  Pockenverlaufs
zu  berichten.

Probeimpfungen.

In  der  Anstalt  zu  Königsberg  i.  Pr.  wurden  Probeimpfungen,  soweit  möglich
mit  jeder  Lymphe  ausgeführt,  auf  der  Höhe  des  Impfgeschäfts  konnten  dieselben  nicht
immer  stattfinden,  da  sehr  häufig  ganz  frisch  gewonnener  Impfstoff  zur  Abgabe
gelangen  mußte.

In  Berlin  fanden  Probeimpfungen  vor  der  Versendung  nicht  statt,  jedoch  ward
der  Impfstoff  jedesmal  später  durch  Verimpfung  auf  den  Menschen  geprüft.