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benutzten. Um das öftere Oeffnen des Gläschens, welches als der Erhaltung der Impfkraft
nicht förderlich angesehen wird, zu vermeiden, erhielt jeder Impfarzt möglichst so
viel Gläschen, als Termine angesetzt waren.
Die Anstalt in Schwerin benutzte zur Versendung stets Holzbüchsen und Briefumschläge.
In Weimar enthalten die vor der Füllung sterilisirten Gläschen Mengen für 10
und 25 Impfungen oder von 1g. Auch hier sind Holzbüchsen im Gebrauch. Während
der heißen Jahreszeit wurden zur Versendung meist nur die Nachtzüge benutzt.
In Bernburg ist die Art der Versendung in sterilisirten Kapillaren zu 5, 10
und 25 Portionen unverändert geblieben. Zum Schutz dienten Holzbüchsen und Blechkästen.
Die Militärlieferungen wurden auf Wunsch in Glastuben zu 50 und 100 Portionen
abgesandt. Der Verschluß der Behälter war entweder durch Zuschmelzen oder durch
Kork und Paraffin bewirkt.
Zur Versendung der Gläser wurden in Lübeck wiederum Nadelbüchsen benutzt.
In Bremen kam der Impfstoff in Glasbehältern für 100, 10 bis 20 und 2 Portionen
zur Abgabe.
Die Anstalt in Hamburg behielt ihre Art der Abgabe von Impfstoff bei.
Aus Straßburg i. E. ist eine Aenderung der bisher üblichen Verpackungsart
nicht angezeigt, und auch in Metz ist während des Berichtsjahres eine veränderte Versendungsart
nicht angewendet worden. Bei Abgabe größerer Mengen von Impfstoff
kamen im letztgenannten Orte rechteckige Blechschiebekästchen in Anwendung, welche
entweder 3 Gläser mit je 100, oder 5 Gläser mit je 30 bis 50 Portionen aufnahmen.
Beigabe von Zählkarten.
Zählkarten, Berichterstattungsformulare oder Meldekarten 2c. wurden nach den
vorliegenden Mittheilungen, wie in den meisten Berichten besonders bemerkt wird, mit
der Lymphe versandt. Leider kehrten die ausgefüllten Karten mit den Erfolgsanzeigen,
wie bisher stets, verhältnißmäßig wenig zahlreich, vielfach erst nach einer Erinnerung
zurück. So gingen z. B. in Halle a. S. von 1324 für die Bevölkerung bestimmten
Sendungen nur 997 Zählkarten ein. Ueber mangelhaft wirksame Sendungen wurde
hier sofort berichtet. Nach Weimar wurde nur der 5. Theil der Karten zurückgeschickt.
Namentlich Privatärzte werden von einigen Anstalten als die Säumigen bezeichnet.
Die Anstalt in München erhielt Rückäußerungen über die Wirkung ihrer Lymphe nur
selten. Diese Angaben pflegen dem Vorstande erst um die Mitte des folgenden Jahres
aus den amtsärztlichen Jahresberichten bekannt zu werden. Die württembergischen
Oberamtsärzte sind verpflichtet, dem Medizinalkollegium nach Schluß der öffentlichen
Impfungen eine Uebersicht über die Impfergebnisse einzusenden, deshalb war
auch die Berichterstattung nach Stuttgart und trotz besonderer Aufforderung auch diejenige
nach Cannstatt mangelhaft. Von einigen Anstalten wurden stets Gebrauchsamweisungen,
von Frankenberg aus nur an neu hinzugekommene Aerzte versandt.
Diese Anstalt fordert bei jeder Sendung auf, über Regelwidrigkeiten des Pockenverlaufs
zu berichten.
Probeimpfungen.
In der Anstalt zu Königsberg i. Pr. wurden Probeimpfungen, soweit möglich
mit jeder Lymphe ausgeführt, auf der Höhe des Impfgeschäfts konnten dieselben nicht
immer stattfinden, da sehr häufig ganz frisch gewonnener Impfstoff zur Abgabe
gelangen mußte.
In Berlin fanden Probeimpfungen vor der Versendung nicht statt, jedoch ward
der Impfstoff jedesmal später durch Verimpfung auf den Menschen geprüft.