Impf-Gesetz. Einleitung.
diejenigen, welche ‘sich für das Gesetz lebhafter interessiren, bitten, zu einer freien
Kommission zusammenzutreten, dic Ihnen dann die Abänderungen, welclıe sie für nothwendig
erachtet, vorschlagen wird.
Erlauben Sie mir jetzt noch ein Wort über den Widerstand, anf den das Gcsetz
trifft. Dieser Widerstand klammert sich an zwei Momente an. Das eine ist in der
That eigentlich nicht diskussionsfähig. Die Gegner sagen nämlich: »Ihr kommt uns
mit der Statistik, dass die Zahl der Pocken-Epidemien, die Zahl der Erkrankuugen, die
Zahl der Sterbefälle seitdem die Inıpfung eingeführt ist, sehr abgenommen habe, dass
sie auf eine Reihe von Jahren ganz verschwunden ist und nie wieder so schlimm geworden,
als sie vor Einführung der Impfung gewesen ist. Aber beweist uns erst cinmal,
dass das wirklich durch die Impfung geschehen ist.« Ich glaube wirklich, das cntzieht
sich der Diskussion. Die Zahl derer, die mit diesem Einwand kommen, ist auch
nur klein. Die Meisten drängen einen anderen Einwand in den Vordergrund, nämlich
den, dass Krankheitsstoffe mit der Impfung übertragen werden können. Da ist nun
die Meinung der ungeheuren Mehrzahl aller Sachverständigen, die Meinung aller ad hoc
zusammengesetzten Kommissionen aller Länder, aller Staaten, aller Nationen die gewesen
und ist es noch heute, dass diese Gefahr nur in den seltensten Fällen existirt,
und dass sie da, wo sie existirt, durch ein sachverständiges Auge verhütet werden kann.
Diese Gefahr hat sich nach allen Untersuchungen darauf beschränkt, dass die Syphilis
übertragen werden kann. Die Syphilis, um die es sich dabei handelt, ist in den meisten
Fällen die angeborene Syphilis; die Kinder sind meist so elende Würmer, dass die
wenigsten auch nur bis zum impfpflichtigen Alter leben, die meisten sterben früh.
Durch leichtsinnige Wartung u. s. w. kann ja die Syphilis auch sonst noch auf die Kinder
übertragen werden. Aber die Erfahrung und sehr sorgfältige Versuche, die besonders
der ausgezeichnete französische Arzt Delzenne gemacht hat mit der Impfung
mit Pockenlymphe von an Syphilis erkrankten Personen, wenn sie regelmässige Kuhpocken
haben — Versuche, die der rechtschaffene Mann zuerst an sich selbst gemacht,
indem er sich von einer Pockenpustel eines Syphiliskranken geimpft hat — haben gezeigt,
dass, wenn die Impfung vorsichtig geschieht, d. h. wenn nicht Blut desjenigen,
von dem die Lymphe genommen wird, mit der Lymphc gemischt war, sie an ihm und
an all den Personen, die er nachher zur Feststellung der mit diesem Experiment gemachten
Erfahrungen geimpft hat, regelmässige Pocken erzeugt hat, olınc dass irgend
cine Syphilis hinterher sich zeigte. Das ist eine Thatsache, die er in seinem Hospital
vor aller Augen nicht Ein Mal, sondern wiederholt gemacht hat. Es hat sich die englische
Kommission, die mit der Prüfung des Verdachts, ob Krankheitsstoffe und
besonders Syphilis mit der Pocken-Impfung übertragen werden können, besonders beauftragt
war, nach einer Reihe von ausgedehnten ‚und sorfältigen Untersuchungen in
dem Sinne ausgesprochen.
Nun, m. H., haben Sie in diesem Gesetze noch eine gerade in dieser Beziehung wichtige
Vorschrift. Die Vorschrift ist die, dass dieser Akt nur von sachkundiger Hand
gemacht werden soll. Wic diese Vorschrift zur Ausführung gebracht wird, ob sie
durch bestimmte Strafbestimmungen geschützt werden wird, das ist eine andere Frage
und muss einer späteren sorgfältigen Ueberlegung überlassen werden. Ich bin aber
der Meinung, dass, selbst wenn dieser Verdacht, dass in einzelnen, selbst von den Anklägern
als selten bezeichneten Fällen, Syphilis übertragen wurde, so begründet wäre,
wie diejenigen, die ihn am lebhaftesten und mit grösster Leidenschaft aussprechen, ihn
darstellen, doch unser Endurtheil über den Werth der Impfung immer dasselbe bleiben
müsste. Wir würden immer zu dem Schlussc kommen müssen, dass wir in der Impfung
ein unendlich heilsames und zwar in der ungcheurcn Mehrzahl der Fälle heilsames Mittel
haben, das lebensrettend in sehr vielen Fällen wirkt, während nur durch ungeschickten
und unvorsichtigen Gebrauch dieses ausgezeichneten Heilmittels Verderben gebracht
werden kann. M.H., wollen Sie Chloroform verbieten, weil ein leichtsinniger Zahnarzt
Jemanden mit Chloroform vergiften kann und sogar notorisch schon Todesfälle
durch das Chloroform bewirkt sind? und doch wendet er Chloroform nur an, um eimenl
Menschen einen ganz untergeordneten Schmerz zu ersparen, der besser erlitten würde,
weil sein Ertragen für dic Gesundheit und die Konstitution viel weniger nachtheilig ist,
als der Rausch, die Betäubung, in die der Chloroformirte bis zur Bewusstlosigkeit versetzt
wird. Aber wollen Sie darum das Chloroform verwerfen, wie es die Fanatiker
mit dem Impfen machen, weil einzelne schlimme Fälle vorgekommen sind, und etwa
dem Zahnarzt verbieten, um einem Menschen leichter einen Zahn auszichen zu können,
Chloroform zu geben? Meine Herren, nach den Tabellen, die in Württemberg scführt
worden sind — und Württemberg hat Impfzwang —, ist unter zwei Millioneu von
Fällen nicht eine Uebertragung von Syphilis vorgekommen, und leider kommt die Dyphilis
an sich in Württemberg doch eben so häufig vor, wic ın anderen Ländern. Dar-