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Anstalt fuͤr Geisteskranke, ohne jedoch die Verfolgung des Heilungszwecks ganz von
seiner Aufgabe auszuschließen.
II. Unterhaltung der Anstalt.
. 0.
Die Mittel ihrer Unterhaltung schöpft die Anstalt
1) aus dem Ertrag der zu ihr gehdrigen Grundstücke,
2) aus dem von den aufgenommenen Kranken zu leistenden Kosten-Ersaß,
3) aus den etatsmäßigen Zuschüssen der Staatskasse.
Es kommt ihr die Befreiung von Brief= und Postwagen-Porto für ihre ganze
Verwaltung zu.
Geschenke und Vermächtnisse, welche dieser wohlthätigen Anstalt zu Theil werden,
sind nach dem Willen der Geber, und in Ermanglung einer besondern Bestimmung
derselben, zur Sammlung eines rentirenden Vermögens für die Anstalt als
Capital anzulegen.
III. Beaufsichtigung und Verwaltung.
K. 4.
Unter der Oberaufsicht des Ministerium des Innern wird die Beaufsichtigung und
höhere Leitung der Anstalt vorerst durch eine unter dem Vorsißz des Direktors des
Medicinal-Collegiums aus Mitgliedern der Oberregierung und des Medicinal-Collegiums
zusammengesehte Commission ausgeübt, welche den Titel:
„Aufsichts-Commission für die Heilanstalr Winnenthal“
fübrt.
g. 5.
Vorstand der Anstalt ist der bei derselben angestellte erste aͤrztliche Beamte. Unter
den Weisungen und Jnstruktionen der Oberbehoͤrde (F. 4) ordnet und leitet er die
Behandlung der Kranken nach allen ihren Beziehungen und die gesamte Polizei der
Anstalt mit Inbegriff der Dienstdisciplin, so wie ihm auch der oͤkonomische Dienst der
Anstalt, so weit derselbe auf die innere Ordnung des Hauses und die Kranken-Behandlung
einwirkt, untergeordnet ist.