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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
No. 12. —
(No. 804.) Allerhöchste Bestätigung der zu Berlin errichteten Gesellschaft zur Beförderung
des Christenthums unter den Juden. Vom hten Februar 1822.
D. mit der Anzeige vom Isten d. M. eingereichte Grundverfassung der
Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden, enthält nur
solche Bestimmungen, die dem löblichen Entzwecke entsprechen; Ich billige sie
daher und mit ihnen diesen Verein vollkommen und ertheile demselben hiehurch
Meine landesherrliche Besttigung.
Berlin, den oten Februar 1822.
Friedrich Wilhelm.
An
den Verein zur Beförderung des Christenthums unter den Juden.
Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden.
Unter diesem Namen hat sich auch hier aus freiem Antriebe ein Verein gebildet,
der mit den in London und Frankfurt am Main bereits bestehenden Ge-
sellschaften dieser Art die Verbreitung christlicher Erkenntniß unter den Juden
beabsichtigt. Ueber die Stiftung dieses Vereins und die Grundsätze, nach welchen
derselbe seinen heiligen Zweck zu verfolgen gedenkt, sprechen nachstehende Akten-
stücke:
1.
Vorwort.
Die Gesellschaft, welche sich in Berlin zur Befoͤrderung des Christenthums
unter den Juden gebildet hat, vereinigt sich zu einem Zwecke, der mit den Vor-
schriften des Evangeliums zu vollstaͤndig 4ereinsimmt, als daß sie eine Recht-
Jabrgang 1803. ferti-
(Ausgegeben zu Berlin den 12ten Juli 1823.)