Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

1I17 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
No. 12. — 
  
(No. 804.) Allerhöchste Bestätigung der zu Berlin errichteten Gesellschaft zur Beförderung 
des Christenthums unter den Juden. Vom hten Februar 1822. 
D. mit der Anzeige vom Isten d. M. eingereichte Grundverfassung der 
Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden, enthält nur 
solche Bestimmungen, die dem löblichen Entzwecke entsprechen; Ich billige sie 
daher und mit ihnen diesen Verein vollkommen und ertheile demselben hiehurch 
Meine landesherrliche Besttigung. 
Berlin, den oten Februar 1822. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Verein zur Beförderung des Christenthums unter den Juden. 
Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden. 
Unter diesem Namen hat sich auch hier aus freiem Antriebe ein Verein gebildet, 
der mit den in London und Frankfurt am Main bereits bestehenden Ge- 
sellschaften dieser Art die Verbreitung christlicher Erkenntniß unter den Juden 
beabsichtigt. Ueber die Stiftung dieses Vereins und die Grundsätze, nach welchen 
derselbe seinen heiligen Zweck zu verfolgen gedenkt, sprechen nachstehende Akten- 
stücke: 
1. 
Vorwort. 
Die Gesellschaft, welche sich in Berlin zur Befoͤrderung des Christenthums 
unter den Juden gebildet hat, vereinigt sich zu einem Zwecke, der mit den Vor- 
schriften des Evangeliums zu vollstaͤndig 4ereinsimmt, als daß sie eine Recht- 
Jabrgang 1803. ferti- 
(Ausgegeben zu Berlin den 12ten Juli 1823.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.