Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

Zusähs  und  Vetlchiigungen.

Zu  Komment.
B

W7v

Kautlonsforderung  im  Exekut.  Verfahren.
Kachllage

Einleltung  des  Grelutionsverfohrens.  Ob--waltende
  Bedenke

Recchtskrast  des  urch  die  Motive  Entschledenen


Erckutton  bel  gerichtl.  Geständulssen

9  Zelle  6  zwischen  „Klassen“,  und  „soll“
schalte  ein:  „wenn  sie  im  akliven  Dlenste

Zinsen  aus  milltär.  Helrathskaullonen  als
Erekutlonsobjekt

—  Erekution  in  El#standskapitallen

uUrthetlsvollzug  bei  Dienstbarkelten,  insbesondere
  wenn  eine  Gemeindemarkung  praoium
  serviens  ist
Cehalte  und  Pensionen  als  Exekutlonsmittel
Löhnungen  der  Unterofflzlere,  Soldaten  und
Gensdarmen  alg  Erekutlonemtttel
Wittwen-Penfionen  als  Crekutlonsobsekt
Die  in  Note  22  angeführte  Verordnung
vom  11  Junt  1790  gehört  noch  zu  Note
21  und  ist  statt  derer  die  Verordnung  vom
16  S  Sept.  1813  (Regbl.  S.  213)  zu  allegiren


rekutton  gegen  den  dritten  Besitzer  elnes
5ypothekenobjekts

Jmmission

Sichiigkeltsbeschwerden  gegen  Verfügungen,
welche  die  Gutsschätzungen  im  Erekutlonsverfahren
  überhaupt  und  insbesondere  in  dem
zufolge  §.  52  ves  Hyp.  Ges.  eingeleiteten,
betreffen

Note  49  Vornahme  des  Abschätzungsaktes
und  der  Verstelgerung  durch  gepräfte  Rechtspraktlkanten


Buschlag  des  r-s  Erfolg  verstelgerten  Gutes
  an  den  Käu

Etulssungerecht  *  bius  delendi  im  Gantverfahren.
  Muß  die  Verstelgerung  der
Gant-Realltäten  bis  zur  Rechtskraft  der
Petoritähs-urtzelle  verlegt  werden  (Vgl.
unten  zu  S.  412)

Note  80.  Den  Hypothekengläubigern.  beht
das  im  5.  64  des  Hypothekengesetzes  er-I



¶  —
Exekutton  in  Besoldungstheile  ist  nicht

"

Köhtenersat.  Entfernt.  wohnende-  Abvo-  u.  1
—  Lersahren  z.  Beltrelbung  festgesetzter  Kosten
9

LV

292
293
157

140

198
444

819

V  313

176
801

50
49

681
819

280