8200 Geschichtliche Entwicklung des Finanzwesens. 505
mengung öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Gesichtspunkte,
waren dadurch von dem preußischen Domänenrechte abgestreift.
Außerdem erfolgte eine Reform des Steuerwesens nach dreifacher
Richtung hin. Durch die seit 1217 in den einzelnen Probinzen
durchgeführten Lehnsallodifikationen wurde die Lehnsherrlichkeit
des Königs über die Rittergüter und damit die Verpflichtung
ihrer Besitzer zu Lehnskriegsdiensten aufgehoben. Dagegen
mußten sich die Rittergutsbesitzer zur Entrichtung einer
Grundsteuer, der sogenannten Lehnpferdegelder, verstehen, die aller-Lings
bedeutend niedriger war als die Kontribution von den bäuerlichen
Besitzungen. Für die bäuerlichen Hufen blieb die Kontrikution
zwar erhalten und wurde nicht, wie der große Kurfürst
beabsichtigt hatte, durch die Accise ersetzt. Dagegen erfolgte in
en einzelnen Provinzen eine Nachprüfung der bestehenden Kontributionsverfassung
in dem Sinne, daß die bisherigen Matrikularbeiträge
der einzelnen obrigkeitlichen Bezirke durch ein= für allemal
gesetzlich fest bestimmte Staatssteuern ersetzt wurden. Endlich wurde
0„ staatliche Accise auch auf die westlichen Provinzen ausgedehnt.
s stellt sich somit eine den drei Ständen entsprechende dreigiedrige
Steuerverfassung heraus und zwar derart, daß der grundbesizende
Adel von seinen Ritterhufen nur eine geringe Grundsteuer,
die Lehnpferdegelder, die städtische Bevölkerung eine indirekte
Abgabe, die Accise, und endlich die bäuerliche Bevölkerung
eine ziemlich hohe Grundsteuer, die Kontribution, entrichtete. Der
höchste Stand zahlte am wenigsten, der niedrigste am meisten, zumal
ie Accise zum Teil auch noch auf die ländlichen Abnehmer
stä ädtischer Waren abgewälzt wurde.
Dieses unter Friedrich Wilhelm I. zum Abschlusse gebrachte
preußische Finanzrecht ist bis zum Ende des 18. Jahrhunderts in
seinen Grundlagen unverändert geblieben. Nur in untergeordneten
Punkten fanden Ergänzungen statt, so namentlich nach
em siebenjährigen Kriege durch Einführung zahlreicher Monopole,
durch Abänderung der Steuersätze und dergleichen mehr.
Erst die finanziellen Verpflichtungen Preußens gegen Frankreich
infolge des Tilsiter Friedens nötigten zu einer umfassenden
Finanereform. die im Jahre 1810 unter Leitung Hardenbergs
sattfand. Von der sich an die ständische Rechtsordnung anschließenen
dreigliedrigen Steuerverfassung konnte man nunmehr abgehen,