Viertes Sachregister. xvn
Gellner Tiefgelder, s. letzt.
Gemeinde-Abgaben, indirekte, von selbigen finden keine Befreiungen statt. 22. 186.
Gemeindedienste, (Burgfesten, Landfrohnen 2c.), deren Leistung in den zum vormal. Königreiche West-
phalen, Großherzogthum Berg und den franzbsisch-hanseatischen Departements gehdrigen Landestheilen.
25. 77. 97. 115.
Gemeinde-Lasten, Gesetz über die Heranziehung der Staatsdiener zu selbigen. 22. 184. — in wie
weit von selbigen Befreiungen statt finden. 22. 186.
Gemeinde-Rechnungen, für deren Abnahme finden keine Revissonsgeböhren mehr statt. 25. 133.
Gemeinde-Steuern, deren Erhebung. 22. 184. 186. f. auch Gemeinde-Lasten.
Gemeinde-Verhältnisse, Sportelfreiheit der Verhandlungen über selbige. 25. 131.
Gemeinde-2c., . auch Kommunal= 2c. «
Gemeitlheits-Thcilungen,StempelfkeiheitberBekhandlnngenüberselbige.22.58.—s.auch
gutsherrliche und bäuerliche Verhältnisse.
Genehmigungen, von Seiten der Provinzial-Verwaltungsbehbrden erkheilt, Sportel-Anwendung bei
selbigen. 25. 131. " ·
General--Advokaten, Rheinische, Rangverhaͤltnifse und Uniform derselben. 24. 57.
General-Kommissionen, deren Errichtung zu Stendal und Münster, behufs der Regulirung der guts-
herrlichen und bäuerlichen Verhältnisse. 25. 92. ded. 110. sed. 127. — wegen der denselben bewil-
ligten Stempel= und Sportelfreiheit. 25. 93. 111. 128. — Dikten= und Reisekosten-Bewilligung für
die bei selbigen Kchenden Beamten. 25. 164. 168. sed.
General-Konzessionen, für den Gewerbebekrieb im Umherziehen, können nur ausnahmswelse von den
betreffenden Ministerien gemeinschaftlich ertheilt werden. 24. 128.
General-Prokuratoren, In den Rheinprovinzen, Rangverhältnisse und Uniform derselben. 24. 57.
Gerichtliches Verfahren, dffentliches, in den Rheinprovinzen, Ausschließung desselben, wenn Mo-
ralitt und Sittlichkeit dodurch gefährdet werden koönnen. 22. 89. — (. auch Prozesse.
Gerichtsbarkeik, freiwillige, unbeschränkte Befugniß der Frledensgerichte im Großherzogthum Posen
zur Ausübung derselben. 24. 136. — gegenseitige Ausübung derselben nach dem mit Sachsen-Wei-
mar-Eisenach getroffenen Abkommen. 21. 149 — 156.
Gerichtsboten, in den Rheinprovinzen, deren Gebühren bei Subhastationen und Lizitationen. 22.
203. seq. — Digßten und Reisekosten für selbige. 25. 164. 165.
Gerichts-Ordnung, Allgemeine, der F. 103. Thl. I. Tit. 24., wegen Nichteinklagung der Mktiofor-
derungen des Schuldners von Seiten des Exekutionssuchers, wird aufgehoben. 22. 178. — die Vor-
schriften des Anhanges zu selbiger, §## 155. 165 bis 170. einschließlich, sollen bei Vollstreckung der
Erekutionen gegen Militairpersonen auch in den Provinzen“ beobachtet werden, in welchen das Allg.
Landrecht und die Gerichtsordnung noch nicht eingeführt sind. 22. 209 — 212. — Abänderung
des F. 174. des Anhanges zu selbiger, wegen des gegen Pensionairs und Wartegelds-Empfänger zu
gestattenden Personal-Arrestes in Schulden-Sachen. 23. 39. — Einführung derselben in dem Herzog-
thum Westphalen, Fürstenthum Siegen, mit den Aemtern Burbach und Neuenkirchen, (Freie= und
Hückengrund), und den Grafschaften Witktgenstein-Wictgenstein und Wittgensteln-Berleburg. 25.
153 — 159. 236. — Abänderung des F. 22. Thl. I. Tit. 15. und des K. 133. des Anhanges zu
selbiger, wegen Aufnahme der Entscheidungsgründe in die Revisions-Erkenntnisse, wenn durch letz-
tere zwei gleichfbrmige Urtheile ganz oder zum Thell abge#ndert werden. 25. 161. — Aufhebung
der im #. 410. des Anhanges zu selbiger vorgeschriebenen Ablesung der Subhastations-Patente vo#n
Berg= und Hüttenwerken. 25. 220. — Rhelnische, Aufhebung des 12ten und 1 3ten Titels des
5ten Buchs, usten Theils, wegen des Subhastations-Verfahrens. 22. 204.
Gerichtsschreiber, in den Rheinprooinzen, deren Gebbhren bel Subhastationen und Aizitationen. 22.
203. seq. — desgleichen bel Einregistrirungen. 24. 81. — Diäten und Reisekosten-Sätze für
selbige. 25. 164. 165. 16. sed.
¾l“ Gerichts-