xviii Viertes Sachregister.
Gerichtsstand, der Ausländer, aus den deurschen Bundesstaaten, in Beziehung auf die Rheinische
Justizverfossung. 23. 107. — wwischen Preußischen und Großhergoglich Sachsen-Weimarschen
Unterthanen. 24. 149. seqq. - ·
Gesandtschaften, Preußische, an fremden Hbfen, Annahme und Guͤltigkeit der von selbigen im Aus-
lande errichteten Testamente und letztwilligen Verordnungen. 23. 40.
Gesetze, Provinzial:, deren Berathung durch die Provinzialstaͤnde. 23. 129.
Gesinde, bäuerlicher Wirthe, dessen Behandlung nach der Gesinde-Ordnung bel Dienstleistungen für die
Gutsherrschaft. 25. 76. 97. 115. — Ermshigung der Erbschaftsstempel-Abgabe für die demselben
ausgesetzten Pensionen und Renten. 23. 1. — des Militairs, aus den Kriegen von 1806 — 1815.
nicht zurückgekehrt, dessen Tedeserklärung. 22. 150.
Gesinde-Entlassungsscheine, gestempelte, deren Verkauf. 22. 70. 2ed.
Gesindezwangsrechk, der Gutsherren in den zum vormaligen Königreiche Westphalen, Großherzogthum
2 und französisch -hanseatischen Departements gehörigen Landestheilen, dessen Aufhebung. 25. 7 5.
96. 113.
Gesuche, (. Bittschriften. .
Getraͤnkezwang, wegen Aufbebung desselben soll den bannberechtigten Muͤhlenbefitzern keine Entschaͤbi-
gung von Seiten des Staats geleistet werden. 23. 168.
Getreide, Ein= und Durchfuhr-Abgabe von selbigem. 24. 189. — 25. 70. 160. — Handels- und
Schiffahrtsverhältnisse mit Rußland und Polen, rücksichtlich dessen Aus= und Einfuhr. 25. . seq.
Gewerbe, deren Betrieb im Umherziehen, Regulativ rücksschtlich derselben. 24. 125. — 135. — auf
deren Betrieb ist der Verlust des Bürgerrechts von kelnem Einflusse. 22. 206. — 23. 42. —
s. auch Hausir-Gewerbe.
Gewerbescheine, deren Lösung zum Gewerbebetriebe im Umherziehen. 24. 126 — 133. — Nach-
suchung, Form und Erneuerung dersekben. 24. 127.128. — ketztere wird durch dreimalige Kontra-
ventionen verwirkt. 24. 1J A4. — an wen solche nur ertheilt werden dürfen. 24. 128. seq. — möfsen
Gastwirthe von umherziehenden Gewerbetreibenden sich vorzeigen lassen. 24. 133. — beglaubte Ab-
schriften von selbigen bei sich zu führen, ist unzulässig und ungöltig. 24. 132. — dürfen an einen
Dritten nicht verlichen, überlassen oder abgetreten werden. 24. 133. — Strafbestimmungen für die
unterlassene Lösung derselben. 21. 133.
Gewerbe-Stätten, neue, Sportel-Anwendung bei Genehmigungs-Ertheilung zu deren Anlegung. 25. 1.31.
Gewerbe-Scteuer, Befreiung des Bergbaues, so wie des Hücten= und Hammerbetriebs, von selbiger.
23. 16. — Ermäßzigung derselben bei kleinern Kahn= und Aichterschiffen. 24. 121. — deren vier-
fache Erlegung als Strafe für den Gewerbebetrieb im Umherziehen ohne Gewerbschein. 24. 133. —
Denunzianten-Antheil an selbiger. 24. 134. — (. auch Gewerbescheine.
Gewerbetreibende, Preisbestimmung ihrer Waaren nach der neuen Münz-Eintheilung. 23. 128. —
deren Bestrafung für nicht nochgewiesene Versteucrung in den Grenzbezirken. 23. 161. — deren
Vrrkehr mit Matrrial-, Spezerei= und Stuhlwaaren. 24. 183. — im Umherziehen, Verbaltungs-
regeln für selbige. 24. 132. — Strafbestimmungen für Uebertretungen derselben. 24. 133. sed.
— 6 auch. Haufir-Gewerbe.
Gewerbs-Berechtigungen, ausschließliche, vererbliche und veräußerliche, in den Skädten, deren
Ablösung. 22. 187. — Stempelfreiheit der Verhandlungen über deren Ablösung. 22. 58.
Gewicht, dessen Berechnung bei der Elbschiffahres-Abgabe, 22. 13. seqd. 23. — 24. 205. — 25.
177. seq. — desgl bei den. Weserzöllen. 24. 31. 44. „Lreq. — desgl. bei. Waaren Eingangs-,
Ausgangs= und. Durchgangs-Abgaben überhaupt. 24. 203. 204.
Gewinnbriefe, von Seiten der Gutnherrschaften für bäuerliche Brsitzungen, derem Ertheillmg, und An-
nahme fällt sort. 25. 81. 99. 116..
Gilgestrom, bei Reatischken, Fährgrld-Tmif- für das Uebersetzen über selbigen 22.167. — Aufhebung.
dieses Tarifsz 24. 622. -
Glaser,