1I# Viertes Sachregister.
22 174. — die für das unbefüugte Tragen derselben festgesetzten Strafen finden auch auf die Natio-
nal-Kokarde, das National-Militairabzeichen und auf das Landwehrkreuz Anwendung. 24. 214.
Ofspreußen, Provinz, Errichtung öffentlicher Schauanstalten für Tuch= und andere Wollwaaren in sel-
biger. 23. 2 — 12. — Abänderungen der Abgaben-Erhebungsrolle, vom 25sten Oktober 182 1. für
selbige. 23. A5. — Anordnung der Provinzlal-Stände für selbige. 23. 138 — 145.
Ostprenßische Pfandbriefe, einstwellige Fortdauer des Kapital-Indults für selbige. 25. 191.
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Pachtverträge, Berechnung und Entrichtung der Stempelsteuer von felbigen. 22. 60. ueqd. 67. 83.
A#. auch Kontrakte.
Packentrager, Lingensche und andere, Gewerbetrieb derselben im Umherziehen. 24. 130. 135.
Päckereien, was bei deren Versendung mit der Post zu beobachten ist. 24. 236. — Porto-Berechnung
für selbige. 24. 2238. 237. — Entrichtung des Packkammer= oder Lagergeldes für deren sichere Auf-
bewahrung in den Postanstalten. 24. 233. — Verfahren rücksichtlich derselben, wenn weder Absender
noch Empfünger ausgemittelt ist. 24. 233.
Packkammergeld, (Lagergeld), dessen Encrichtung für dle bei den Postanstalten aufbewahrten Packerr
und Gelder. 24. 233.
Paderborn, Bisthum, s. Westphalen, Provinz. -
Papiere, geldwerthe und zum oͤffentlichen Umlaufe bestimmt, Strafen fuͤr deren Nachmachung und
Verfälschung. 23. 43. — Portoberechnung für deren Versendung mit der Post. 24. 230. — 25. 20.
— verfälschte, Strafen für deren Verbreitung. 23. 43. — Kours habende, deren Verkauf im Wege
der Exekution. 2. 178. „8eq. — (. auch Staats= und Schuld-Papiere. ·
Paͤsse, zu Reisen, Gesuche um deren Ertheilung beduͤrfen keines Stempels. 22. 58. — Stempelge
brauch zu selbigen überhaupt. 22. 83. — zu Seereisen, deren Untersuchung vor der Abfahrt. 22. 93.
— zur Einführung fremder, zum Einschmelzen bestimmten Kupfermünzen, mülssen bei den Provinzlal-
Regierungen nachgesucht werden. 23. 123.
Paß-Formulare, gestempelte, deren Verkauf. 22. 70. oed.
Maßgebühhren, deren Belbehaltung nach den Vorschriften des Paßreglements, vom 1 #ten Jull 1817.
130.
Patrimonial-Gerichte, deren Beibehaltung im Herzogthume Westphalen, Fürstenthume Siegen und
An den Grafschaften Wlttgenstein. 25. 159.
Pensionaire, können Schuldenhalber mit Personalarrest belangt werden, wenn sie nicht kommissarisch
beschästigt sind. 23. J9. — gehen ihrer Pension durch Verbrechen verlustig, welche früher ihre Kass-
tion zur Folge gehabt haben wörde. 25. 147. — (. auch Militair-Pensionaire und Pensionen.
Pensionen, Berechnung des Quittungsstempels von selbigen. 22. 61. — in wleweit von selbigen Beb-
träge zu den Gemeindclasten zu leisten sind. 22.186. — Präklussp-Termin für die Ansprüche auf selbige
aus frühern Verhältnissen. 22.20 5. — rücksichtlich derselben soll kein gerichtliches Verfahren zugelassen
werden. 23. 21. — 25. 147. — solches sindet aber statt beil begangenen Verbrechen, welche früher
die Strafe der Kassation nach sich gezogen haben würde. 25. 147. — wann auf deren Verlust ge-
richtlich erkannt werden kann. 25. 147. — von Brodherrschaften ihren Dienern ausgesetzt, Ermäßi-
gung der Stempelabgabe für selbige. 23. 1. — durch den Reichsdeputatlons-Schluß, vom 25st9en Fe-
bruar 1803, oder durch Verträge mit anderen Mächten begründet, Vorbehalt der Rechte auf selbige.
22. 205.
Personal-Arrest, im Wege der Erekution, kann gegen die im aktiven Dienst stehenden Eivilbeamten
nicht verhängt werden. 23. J9. — findet gegen Pensienalrs und Wartegelds -Empfünger statt, wenn
solche nicht kommissarisch beschästigt sind. ibic. — auch gegen pensionirte oder auf Wartegeld stehende
Offizlere bei Schuldklagen. 23. 167. — , auch Arrest.
Personal - Frohnden / s. Dienste.
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