Viertes Sachregister. xLIx
Subhastations-Patente, von Berg= und Hüttenwerken, deren Ablesung darf in Kirchen nicht mehr
statt finden. 25. 220.
Sühne-Versuch, unfreiwilliger, bel den Friedensgerichten im Großherzogthum Posen, vor dem An-
fange von Rechtsstreitigkeiten, dessen Aufhebung. 25. 14.
Suppliken, . Vittschriften.
Sziesz, s. Ruß= und Atmathestrom.
T.
Tabacksblätter und Fabrikate, inländische, deren Versteuerung. 22. 40. — ausländische, Eingangs-
und Ausgangs-Abgabe von selbigen. 24. 196. — 25. 69. 160.
Tagegelder, s. Dihten.
Tarifs, für die Entrichtung des Chausseegeldes — des Fähr= und Brückengeldes — der Stempel-
steuer 2c., . diese.
Taschenspieler, umherziehende, Gewerbeschein= Ertheilung Lan selbige. 24. 131.
Taufen, Ertegung eines Beitrags bei selbigen in den Rheinisch-Wesiphälischen Provinzen, zur baulichen
Unterhaltung der Domkirchen. 25. 71. — desgl. in den Diöcesen Gnesen, Posen und
Ermeland. 25. 225.
Tax-Ordnung, für die Notarien in den Niederrheinischen Provinzen. 22. 109 — 124. — Anwen-
dung des Patents vom 2 sten August 1815. im Herzogthum Wesiphalen, Fürstenthum Siegen und
in den Grafschaften Wittgenstein. 25. 159.
Testamente, (letztwillige Verordnungen), Bestimmungen rücksichklich derselben in Beziehung auf das
Herzogthum Westphalen, Fürstenthum Siegen und die Grafschaften Wietgenstein. 25. 1 56. seq.
— der preußischen Gesandten und gesandtschaftlichen Personen an fremden Höfen, deren Annahme
und Gültigkeit. 23. 40.
Thalerscheine, deren Einzlehung und Umtausch in neue Kassen-Anweisungen. 24. 238. sedd. — ein-
gezogene, werden vernichtet. 24. 240.
Thierarzte, Kreis-, Gebühren derselben. 25. 134. — Diäten= und Reisekosten-Säte für selbige. 25.
166 168. seq.
Thiere, lebendige, dürfen nicht mit der Post besbördert werden. 21. 237.
Thorn, Sctadt, Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnissen in deren Landgeblet. 23.
49 — 73.
Thorner Kreis, Präklusiofrist zur Anmeldung der Forderungen an selbigen, aus der ehemaligen herzogl.
Warschauischen Verwaltung. 22. 182.
Tiesgelder, deren Erhebung von Schiffen zu Stralsund, Greifswald und Wollgast. 24. 15.
Tilsiter Kaufmannschaft, Statut für selbige. 23.77—)
Todes-Erklaärung, der aus den Kriegen von 1806. bis s. nicht zurückgekehrten Militairpersonen,
Gesetz darüber. 22. 148.
Todesstrafe, die darauf lautenden Kriminal-Erkenntnisse müssen an das Justlz-Ministerium zur Bests-
tigung eingereicht werden. 24. 221.
Topfbinder, Gewerbebetrieb derselben im Umherziehen. 24. 131.
Toͤpferwaaren, s. irdene Waaren.
Torf, dessen Aufstapelung innerhalb der Festungs- Rapons. 22. 14 5. seq. — ist der Einfuhr-, Aus-
fuhr= und Durchfuhr-Abgabe nicht unterworfen. 24. 186. — (. auch Brennmaterialien.
Trainknechte, aus den Kricgen von 1806— 181 5. nicht zurückgekehrt, deren Todeserklärung. 22.150.
Train= Soldaten, Stra#verfohren gegen selbige durch die Civilgerichte. 23. 28 — 31. — 24. 213.
Transi# “ bebe, . Durchgangs-Abgabe.
Transportkosten, für Vagabunden und Verbrecher, s. diese und Kriminal= Untersuchungen.
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