Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

—  81  —

Nr.  25.  Bekanntmachung,

eine  Anleihe  der  Stadtgemeinde  Annaberg  betreffend;
vom  16.  März  1893.

Die  Ministerien  der  Finanzen  und  des  Innern  haben  zu  der  von  der  Stadtgemeinde
Annaberg  beschlossenen  Ausgabe  von  auf  den  Inhaber  lautenden,  seiten  des  letzteren
unkündbaren  Schuldscheinen  in

1200  Abschnitten  à  500  Mark

behufs  Aufnahme  einer  mit  4  vom  Hundert  jährlich  zu  verzinsenden  städtischen  Anleihe

von
sechshunderttausend  Mark

nach  Maßgabe  des  vorgelegten  Anleihe=  und  Tilgungsplanes  die  nach  §  1040  des
Bürgerlichen  Gesetzbuchs  erforderliche  Genehmigung  ertheilt,  was  hiermit  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht  wird.

Dresden,  den  16.  März  1893.

Die  Ministerien  der  Finanzen  und  des  Innern.
v.  Thümmel.  v.  Metzsch.

Münckner.

 

Druck  und  Verlag  der  Königl.  Hofbuchdruckerei  von  C.  C.  Meinhold  &  Söhne,  Dresden.

1893.  14