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Nr. 25. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Annaberg betreffend;
vom 16. März 1893.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von der Stadtgemeinde
Annaberg beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren
unkündbaren Schuldscheinen in
1200 Abschnitten à 500 Mark
behufs Aufnahme einer mit 4 vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe
von
sechshunderttausend Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplanes die nach § 1040 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Dresden, den 16. März 1893.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern.
v. Thümmel. v. Metzsch.
Münckner.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
1893. 14