Metadata : Blätter für Rechtssanwendung. IX. Band (9)

68  Zehntes  Buch.  Viertes  Capitel.

daß  er  Sinn  für  ein  anderes  System  hatte;  Graf  Törring  dagegen,
ein  Mann  von  fester  begründetem  Einfluß,  hielt  mit  ausschließender
Ergebenheit  an  dem  französischen  Bunde  fest.  Der  Widerspruch,  der
darin  liegt,  daß  die  deutschen  Interessen  durch  einen  von  Frankreich
so  ganz  abhängigen  Kaiser  gehandhabt  würden,  war  nicht  zu  beseitigen
  und  diente  Andern  zur  Entschuldigung,  die  für  England  Partei
ergriffen.  Der  Kurerzkanzler  des  Reiches  verschmähte  nicht,  in  diesen
Augenblicken  der  schwierigsten  Verwickelung  sich  durch  die  Summe  von
8000  Pfund  an  die  englische  Politik  fesseln  zu  lassen.  Der  Kurfärst
von  Cöln  ließ  sich  von  seinem  Oberhofmeister  bewegen,  ebenfalls  englische
  Subsidien  anzunehmen  und  sich  von  seinem  eigenen  Bruder,
welcher  die  Krone  des  Reiches  trug,  zu  trennen.  Noch  mächtigere
standen  in  ähnlichen  Unterhandlungen.

Nun  war  es  aber  mit  nichten  das  deutsche  Interesse  allein,  was
dem  König  von  Preußen  am  Herzen  lag.  Indem  er  noch  für  den
Kaiser  zu  streiten  meinte,  mußte  er  schon  fühlen,  daß  er  durch  den
Gang  der  großen  Angelegenheiten  auch  in  seinem  eigenen  Bestehen
gefährdet  war.

Er  hatte  selbst  vorausgesetzt,  tausendmal  war  es  ihm  von  dem
kaiserlichen  und  dem  französischen  Hofe  wiederholt  worden,  daß  die
Königin  bei  der  ersten  Gelegenheit  suchen  werde,  ihm  Schlesien  wieder
zu  entreißen.  Da  der  König  von  England  ihm  zwar  den  Besitz  dieser
Provinz  garantirt,  aber  dann  eine  ähnliche  Garantie  weder  bei  Holland
  noch  bei  Rußland  mit  dem  Eifer,  den  man  erwartete,  befördert
hatte,  so  schien  es  ihm  wohl,  als  könne  England  noch  einmal  auch
hiezu  sich  mit  der  Königin  verbinden.

Den  ersten  großen  Eindruck,  daß  etwas  Aehnliches  bevorstehe,
machte  bei  ihm  ein  Gespräch,  daß  zwischen  seinem  Gesandten  und
dem  Greffier  Fagel  im  Haag  vorfiel.  Der  Gesandte  führte  eines
Tages  aus,  daß  es  mit  der  Aufnahme  der  französischen  Truppen  im
Reich  bei  weitem  nicht  so  viel  auf  sich  gehabt  habe,  wie  mit  dem
Eindringen  der  englischen;  das  Reich  werde  sich  nicht  der  Gnade  des
Wiener  Hofes  überlassen  wollen.  Fagel  antwortete:  aber  die  Königin
  habe  einen  gerechten  Anspruch  auf  völlige  Herstellung.  Der
Gesandte,  ohne  weiter  einzugehen,  ersuchte  ihn,  sich  näher  zu  erklären:
Fagel  versetzte:  die  Königin  habe  das  Recht,  dasjenige  zurückzufordern,
was  sie  vor  dem  Kriege  besessen  habe  1).  Und  nicht  eine  blos  persön-1)

  „Mais“,  répondit-,  „ia  reine  de  Hongrie  est  en  droit  de  demander
  restitutionem  in  integrum;  je  le  Priai  d'’expliquer  plus  claire-