Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

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Leistungen seit dem 1sten September 1807., die auf nützlichen Verwendungen 
für das Departement Posen oder Bromberg beruhen, liquidationsfähig seyn 
sollen, wenn sie auch nicht durch Kontrakte mit den Departemental-Behörden 
oder durch deren Requisitionen und Aufträge, gemäß Meiner Order vom 27 sten 
September 1823., oder aus dem Dekret vom 27sten März 1812., gemäß 
Meiner Order vom 134en Dezember 1828., nachzuweisen sind. In Ansehung 
aller andern Forderungen verbleibt es bei Meiner Order vom 27 sten Januar 
d. J. Ich überlasse Ihnen, diese Bestimmung zur öffentlichen Kenntniß zu 
bringen. 
Potsdam, den 2ten Juli 1829. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatsminister v. Schuckmann. 
  
No. 1203.) Aleehschste Kabinetsorder vom 1 1ten Juli 1829., wegen Zuzichung der bäuer- 
lichen Abgeordneten zu den Vasallen -Konventen der Herrschaften Sorau und 
Triebel in der Niederlausitz. 
A.. Ihren Antrag und nach den übereinstimmenden WVorschlägen der Nieder- 
Lausitzschen Landesdeputation und der Vasallen = Gutsbesitzer der Herrschaften 
Sorau und Triebel, genehmige Ich: daß auf den nach dortiger Verfassung 
Statt findenden Konventen der gedachten Vasallen = Gutsbesitzer hinfüro drei 
Abgeordnete des Standes der Landgemeinden zugelassen werden und bestimme, 
daß zu dem Ende alle zu den genannten Herrschaften gehörende Landgemeinden, 
einschließlich der Domainen-Dörfer, in drei Bezirke einzutheilen sind, und, daß 
in jedem dieser Bezirke von den Ortswählern unter Aufsicht und Leitung des 
Landraths ein Abgeordneter gewählt werde, welcher jeboch jederzeit ein im Dienste 
befindlicher Schulze oder Dorfrichter seyn und das zur Qualisikation eines bauer- 
lichen Provinzial-Landtags-Abgeordneten gesetzlich erforderliche Grundeigenthum 
besitzen muß. 
Berlin, den 1 1#en Juli 1829. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatsminisler von Schuckmann. 
 
	        
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