Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fünftes  Sachregistrr.  1826.  bis  1830.

.  ung  publlzirk  worden  ist,,  Gältigkeit  haben.  30.  116.  —  in  Berlin,  dle  Gerichtsbarkeit  über  selige
geht  auf  das  dortige  Stadtgericht  über.  29.  24.

sti-Behörden,  Verfahren  bel  Anstellung  der  Subalternen-Beamten  derselben.  28.  6.  —  6.  auch  Gerichte
  und  Justiz-Subalternen-Beamte.

Justiz=  Kommissarien,  Julägigkeit  des  Arrestschlages  auf  deren  Diensteinkünfee.  26.  55.

Jusliz=  Subalternen-Beamte,  Verfahren  bei  deren  Anstellung.  W.  6.  —  dabei  ist  auf  die  vom  Jusiiz-Minister
  besonders  designirten  und  empfohlenen  Subjekee  vorzöglich  Räcksscht  zu  nehmen.  28.  6.  —  Bewilligung
  von  Gehalkserhshungen  für  selbige,  Amts-Suspension  und  Dienst-Entlassung  derselben.  28.

*  6.  7.  —  Ausfertigung  der  Bestallungen  und  Abschiede  für  selbige.  28.  7.  —  mit  deren  Dienststellen
dürfen  ohne  höhere  Genehmigung  keine  Veränderungen  vorgenommen  werden.  28.  7.

Justiz-Unterbehörden,  denselben  Aufträge  zu  machen,  und  sie  zu  deren  Befolgung  anzuhalten,  sind  die
Regierungen  in  einzelnen  Angelegenheiten  ihres  Ressorts  befugt.  26.  11.

Imttiz-Verwaltung,  im  Grogherhogehum  Posen,  letzteres.

K.

Kalenderwesen,  dessen  Bearbellung  gehsrt  zum  Ressort  der  Regierungs-Abtheilung  für  die  indirekten
Steuern.  26.  8.

Kulthrurre,  deren  Anlegung  und  Benutzung  innerhalb  der  Festungs-Rayons.  28.  125.

Kammergericht,  in  den  zu  dessen  Departement  gehörigen  Sachen  erkennt  der  Instruktions-Senat  deslelben
  in  der  Appellations-Instanz  und  der  Ober-Appellations-Senat  in  der  Revisions-Instanz.  26.  53.
—  letzterer  entscheidet  auch  in  Revisorio,  wenn  die  Verhandlung  der  ersten  Instanz  beim  Oberlandesgerichte
  zu  Frankfurt  staktgehabt  hat;  ebendaf.

PFasennen  —  Auseinandersetzung  mit  dem  Großherzogthum  Weimar-Eisenach,
lucksichtlich  derselben  in  Beziehung  auf  die  ehemals  Königl.  sächsischen  Gebictstheile.  26.  Anhang.

S.  5.  —  wegen  künftiger  Behandlung  und  Verwaltung  dieser  Schulden;  ebendas.  S.  9.  10.

E—  .  Plätze,  esiimmung  einer  angemessenen  Gebühr  für  Benutzung  derselben  auf  längere
Jeit  als  einen  Monat.  30.  11

Kanal-Geflle,  zeitherige  auf  #  Finow=  und  auf  dem  Friedrich-Wilhelms-Kanal  fallen  sork,  und
in  deren  Stelle  tritt  ein  tarifmäßiges  Schiffsgefäßgeld.  28.  107  —  110.  —  desgl.  rücksichtlich  des
Ruppiner  und  Templiner  Kanals.  30.  117.  —  deren  Erhebung  vom  Fläapholze  bei  den  Biclawer,
Gromader  und  Bromberger  Kanal-Schleusen.  26.  107.

Kandidaten,  evangelisch-  geistliche,  deren  Prüfung  und  Ordimation  durch  die  Konssftorien.  26.  5.

Kanzlisten,  bei  den  Regierungen,  f.  Regierungs-Kanzlisten.

Kartel-Konvention,  mit  Frankreich,  vom  25sten  Juli  1828.  —  28.  111  —  118.  —  mit  den
Niederlanden,  vom  1  ##en  Juni  1818.,  deren  Verlängrrung.  28.  88.  —  mit  Rußland  und  Polen,
über  die  gleichmäßige  Behanolung  gegenseitiger  Dehttcuro  o  Nuitairpflchtiger  „fluͤchtiger  Verbrechet  und
Ausgewiesener,  vom  .  Maͤrz  1830.  —  30.  85  —

Kassen-  Angelegenheiten,  deren  Bearbeitung  bei  den  lnsn#n  26.  8.

Kassen-Anweisungen,  deren  Vermehrung  um  6  Milionen  Thaler  gegen  Einziehung  eines  gleichen  Betrages
außer  Kours  zu  setzender  Staotsschuldscheine  oder  Domainen-Pfandbriefe.  27.  33.  —  Berechnumg  der
Zwangemtote  in  sfelblgen  nach  einzelnen  Zahlungs-Terminen,  auch  rücksichtlich  der  Rückstände  und  Pränumerationen.
  26.  52.  —  Herabsetzung  den  Straf-Agio  bei  unterlassener  Zahlung  in  selbigen,  von

2  sur.  auf  1  sgr.  fuͤt  den  Thalert.  27.  106.  —  falsche  over  verfälschte,  Bestrafung  der  wissentüchen
Verausgabung  derfelben.  30.  21.—  Untersuchungen  in  den  Rheinprovinzen  wegen  derselben  ohne  sfenkbiches
  Verfahren.  30.  63.  »

Kassen-